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Routenänderung
© LUM3N auf Pixabay

Kurzfristige Routenänderung: Kreuzfahrt-Reisende haben Anspruch auf Entschädigung

Bei kurzfristiger Routenänderung einer Kreuzfahrt bestehen bei Reisenden Minderungsansprüche und gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude. Das ergab ein Urteil des Amtsgericht München vom 26.03.2015 (275 C 27977/14). Ein konkretes Beispiel ist der verspätete Start der AIDAbella im Dezember 2022 aus Hamburg.

Änderung der Reiseroute der AIDAbella durch Unfall

Schlechter hätte die Große Winterpause Karibik 1 mit AIDAbella kaum beginnen können. Nach einem Unfall im Hamburger Hafen startete das Schiff erst mit einer Verspätung von rund 50 Stunden seine Reise. Wegen der Verzögerung wurden zudem zahlreiche Anlandungen in der Karibik ersatzlos gestrichen. „Teilnehmer der Kreuzfahrt sollten dies nicht einfach klaglos hinnehmen, sondern gegen Aida Ansprüche auf Reisepreisminderung und Schadensersatz geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Kreuzfahrer kennen die Vorfreude: Endlich wieder Schiff, Schaukeln und Meer. So freuten sich auch die Passagiere der AIDAbella auf ihre Kreuzfahrt mit dem Titel „Große Winterpause Karibik 1“, die eigentlich am 08.12.2022 um 18:00 Uhr von Hamburg aus hätte starten sollen. Doch beim morgendlichen Anlegemanöver kollidierte die AIDAbella mit der Pier und wurde im Heckbereich beschädigt. Es stand schnell fest, dass das Schiff repariert werden muss, um in See stechen zu können. Die Instandsetzungsarbeiten konnten erst zwei Tage später abgeschlossen werden, so dass die AIDAbella erst am 10.12.2022 um 22:00 Uhr den Hamburger Hafen verlassen konnte.

Routenänderung auf der AIDAbella rechtfertigt Minderung

Doch damit nicht genug. Wegen der verspäteten Abreise konnte die AIDAbella auch nicht planmäßig in der Karibik ankommen. Die Reisenden erhielten daher die Mitteilung, dass zahlreiche der gebuchten Häfen ausfallen. Insbesondere wurden die Anlandungen in Pointe-À-Pitre (Guadeloupe), Kingstown (St. Vincent) und Hamilton (Bermuda) gestrichen.

Wenn die Kreuzfahrt nicht entsprechend der Buchung durchgeführt wird, sondern es zu Abweichungen bei den Reisezielen kommt, bestehen Minderungsansprüche. Denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur vor Beginn der Reise rechtlich zulässig. Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene bei der aktuellen Routenänderung auf der AIDAbella daher prüfen lassen, in welcher Höhe Minderungsansprüche bestehen. Diese werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert oder gar Tausend Euro summieren.

Umroutung auf der AIDAbella: Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude

Neben der Minderung des Reisepreises stehen auch Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum. Denn der Grund für die Reisänderung liegt im Verantwortungsbereich von Aida. Die Rechtsprechung hierzu ist grundsätzlich verbraucherfreundlich. Die einschlägigen Urteile verschiedener Gerichte im Bundesgebiet zeigen, dass zwischen 20 und 50 Prozent des Reisepreises als zusätzlicher Entschädigungsanspruch in Betracht kommen. „Das Besondere und vielen Betroffenen nicht Bewusste ist, dass dieser Anspruch zusätzlich zu dem Minderungsanspruch geltend gemacht werden kann. Bei einem Reisepreis von 6.000 Euro beliefe sich die Schadensersatzsumme schon bei Ansatz von 30 Prozent auf immerhin 1.800 Euro“, erläutern die Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder kleinere Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Die Ansprüche können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte.

Stilsicher an Bord: Kleiner Kreuzfahrt-Knigge im Video

Eine Kreuzfahrt ist heute viel entspannter als früher, aber es hilft, ein paar Benimmregeln zu kennen, um nicht ins Fettnäpfchen zu treten. Ein Video gibt wertvolle Tipps.

So sollten Gäste auf ihre Garderobe achten, egal, wie locker und entspannend die Urlaubsstimmung anmutet. Selbst bei den Club-Schiffen von Aida ist es verpönt, in Badehose oder Bikini im Restaurant aufzutauchen. Tagsüber ist auf allen Schiffen Freizeitkleidung richtig. Abends empfiehlt sich der Blick in das Programmheft: Anmerkungen wie „semi-formal“ und „formal“ sollte man entziffern können und durchaus ernst nehmen. Im Zweifel gibt aber der Concierge gern Tipps.

Der „Kreuzfahrt-Knigge“ hat auch ganz praktische Gründe. So gilt etwa die Regel, mindestens eine halbe Stunde vor Abfahrt des Schiffes wieder vom Landgang zurückzukommen. Wichtig ist das vor allem bei Ausflügen auf eigene Faust. Landausflüge der Kreuzfahrtschiffe sind zwar teurer, aber top organisiert – und man läuft nicht Gefahr, das Ablegen zu verpassen und auf eigene Kosten den nächsten Hafen erreichen zu müssen.