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Reisestorno wegen Schwangerschaftskomplikationen: Versicherung muss zahlen

Müssen Reisende ihre Reise stornieren, weil Komplikationen in der Schwangerschaft auftreten, können sie mit der Rückerstattung der Stornokosten rechnen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 224 C 32365/11) hervor.

Bei dem betreffenden Fall ging es um eine Reise nach Griechenland, die ein Paar für Mai 2012 gebucht hatte und dazu auch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hatte. Bereits bei der Buchung war die Frau schwanger, jedoch gab es bis dahin keine Komplikationen. Nach vorzeitig einsetzenden Wehen im April stornierten die späteren Kläger die Reise und forderten von der Versicherung die Zahlung der Stornierungskosten in Höhe von 2.535 Euro. Diese lehnte die Rückzahlung jedoch mit der Begründung ab, dass die Schwangerschaft bekannt gewesen sei und deshalb nicht zur Rückzahlung der Stornogebühren berechtige.

Die Richter sahen dies anders: Eine Schwangerschaft an sich sei noch keine Krankheit. Die vorzeitig aufgetretenen Wehen jedoch seien als eine solche zu werten und stellen eine unerwartet schwere Erkrankung im Sinne der Reiserücktrittsversicherung dar.

Quelle: VisumCentrale

Foto: © Ben Chams – Fotolia.com