Mängel bei Pauschalreise: Veranstalter muss nicht immer haften
Liegt ein Reisemangel bei einer Pauschalreise nachweislich außerhalb des Einflussbereichs eines Reiseveranstalters, so hat ein Reisender weder Anspruch auf Schadenersatz noch darauf, den Reisepreis zu mindern.