Entwurf für neues britisches Einwanderungsrecht sieht Punktesystem vor
Die britische Regierung hat Pläne für ein neues Einwanderungsrecht ab Januar 2021 vorgestellt. Vorbild ist demnach das australische Punktesystem. Die Regierung hat angekündigt, den dauerhaften Aufenthalt von Ausländern im Vereinigten Königreich komplett neu zu regeln. Besonders wichtig hierbei: zukünftig wird es keine Unterscheidungen mehr zwischen EU und Nicht-EU Staatsangehörigen geben, berichtet Germany Trade & Invest (GTAI).
Einwanderungsrecht an Punktesystem gekoppelt
Stattdessen soll es für Fachkräfte bestimmte Punktzahlen für die Erfüllung gewisser Anforderungen geben. Insgesamt werden mindestens 70 Punkte benötigt. Ein Jobangebot eines anerkannten Arbeitgebers wird zum Beispiel mit 20 Punkten bewertet, wenn dieses Angebot den Qualifikationen des Arbeitnehmers entspricht, bringt dies weitere 20 Punkte ein. Englische Sprachkenntnisse belohnt das System mit 10 Punkten, ein Gehalt in Höhe von mindestens 25.600 Britischen Pfund (entspricht circa 27.726 Euro) pro Jahr mit weiteren 20 Punkten. Bezüglich des Verfahrens teilt die britische Regierung mit, dass sie die Einführung gebührenpflichtiger Visa für Arbeits- oder Studienzwecke plant.
Wichtig: für die vorübergehende Einreise, zum Beispiel für Geschäftsreisen, werden andere Regelungen gelten. Hier wird es vor allem auf die Vereinbarungen ankommen, die bis zum Ende der Übergangsphase in einem (Handels-) Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich getroffen werden, oder im Bedarfsfall, falls es keine Einigung auf ein Abkommen geben sollte, auch auf unilaterale Regelungen.
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Diese zollrechtlichen Auswirkungen hat der Brexit
Wie die Zollverwaltung informiert, ändert sich innerhalb der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 aus zollrechtlicher Sicht nichts. Für den Warenverkehr mit Großbritannien bedeutet der Brexit, dass ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Übergangsfrist im Warenverkehr mit Großbritannien Zollformalitäten zu beachten sein werden. Der Umfang wird sich dabei nach einem möglichen Freihandelsabkommen richten.
Hierbei wird im Weiteren zwischen dem Einfuhr-, Ausfuhr- und Wiederausfuhr- sowie dem Versandverfahren unterschieden. Weitere Informationen hat die Zollverwaltung auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Quellen: GTAI, IHK Köln