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© dylan nolte - Unsplash.com

Brexit: Was auf Reisende nach Großbritannien zukommt

Am 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich von Großbritannien voraussichtlich aus der Europäischen Union (EU) austreten. Das hat das britische Parlament Anfang der Woche entschieden. Zwar herrscht noch Uneinigkeit über die konkreten Bedingungen für den Austritt, aber Fachleute und politische Beobachter halten weitere Zugeständnisse der EU für eher unwahrscheinlich.  Ob mit oder ohne Vertrag mit der EU, für Reisende wird der Brexit Folgen haben. Was dann auf sie zukommt, erläutern die ARAG-Rechtsexperten in diesem Beitrag.

Mögliche Visumspflicht

Wer ins Vereinigte Königreich (bestehend aus England, Schottland, Wales und Nordirland) einreisen möchte, muss schon heute Grenzkontrollen mit einem gültigen Personalausweis passieren, da das UK nie Mitglied des Schengener Abkommens war. So viel ändert sich bei der Einreise also gar nicht. Künftig könnte man aber gegebenenfalls statt eines gültigen Personalausweises einen Reisepass benötigen. Es könnte sogar zusätzlich eine Visumspflicht eingeführt werden, was aber unwahrscheinlich ist. Denkbar wäre aber ein Visum für längere Aufenthalte ab 90 Tage, wovon beispielsweise Austauschschüler und Studenten betroffen wären.

Kaum Anrecht auf Entschädigungen bei Verspätungen

Sollte es einen ungeregelten Austritt ohne Abkommen mit der EU geben, scheidet das UK am Austrittsdatum aus dem gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum aus. Damit könnten Teile des Flugverkehrs zwischen Großbritannien und der EU zum Erliegen kommen. Reisen von und nach Großbritannien könnten dann storniert werden. Davon betroffen wären aber auch Passagiere, die bei Langstreckenflügen beispielsweise in London umsteigen. Vorschlag der EU, über den noch beraten wird: Britischen Airlines werden bis 30. März 2020 Verkehrsrechte für Flüge aus dem UK in die EU und umgekehrt eingeräumt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass dies nur ein Notfallplan ist, der laut Bundesregierung lediglich die Aufrechterhaltung grundlegender Verkehrsverbindungen gewährleisten soll. Ein weiterer Grund zur Vorsicht: Die Rechte der Fluggäste sind in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt. Wer nach dem Brexit mit einer britischen Fluglinie fliegt, hat kaum noch Anrecht auf Entschädigungen bei Verspätungen und Flugannullierungen.

Auslandsreisekrankenversicherung eventuell notwendig

Zuerst die gute Nachricht: Für privat Krankenversicherte ändert sich auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU voraussichtlich nichts. Da die private Krankenversicherung in der Regel weltweit gültig ist, wird die medizinisch notwendige Versorgung auch bei Reisen nach UK übernommen. Die Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt zeitlich auf einen Monat begrenzt ist. Anders kann es künftig gesetzlich Versicherten ergehen. Bei einem harten Brexit wäre die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht mehr gültig. Dann raten ARAG Experten dringend zum Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, wenn es ins Vereinigte Königreich geht. Bleibt Großbritannien nach dem Brexit allerdings Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), behält die EHIC ihre Gültigkeit und es ändert sich voraussichtlich nichts. Mit dieser Karte, die von den gesetzlichen Kassen kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, können Versicherte in allen EU-Mitgliedstaaten einen Arzt aufsuchen und bekommen die gleichen ärztlichen Leistungen wie die Bewohner des Reiselandes.

Roaming-Gebühren können wieder anfallen

Die innerhalb der EU abgeschafften Roaming-Gebühren für Handy-Telefonate und Textnachrichten ins Ausland könnten wieder anfallen, sobald es auf die Insel geht. In diesem Fall sollte man seinen jeweiligen Anbieter direkt fragen. Sonst drohen unliebsame Überraschungen in Form einer saftigen Telefonrechnung, wenn man per Handy oder Laptop auf der Reise durch das Vereinigte Königreich den Kontakt zu den lieben Daheimgebliebenen gehalten hat.

Zusatzkosten bei Kreditkartenzahlungen

Der Austritt Großbritanniens aus der EU war kaum beschlossen, da legte das Britische Pfund eine beispiellose Talfahrt hin. Die britische Währung ist daher so preiswert zu haben, wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Das ist erst einmal praktisch für Urlauber aus dem Euro-Raum.

Laut ARAG Experten könnte es künftig allerdings Obergrenzen für Zahlungen mit Bargeld geben und andere Vorschriften, wenn man Bargeld bei Ein- oder Ausreise anmeldet. Auch das kundenfreundliche EU-weite Verbot von Zusatzkosten, wenn man einen Restaurantbesuch oder den Eintritt ins Theater mit der Kreditkarte begleichen möchte, fällt mit dem Brexit und kann schnell die Urlaubsstimmung trüben. Eher unwahrscheinlich ist hingegen ein Austritt Großbritanniens aus dem gemeinsamen Zahlungssystem SEPA (Single European Payment Area), da dies den Handel mit den EU-Mitgliedstaaten erschweren würde. Dieses System erleichtert Verbrauchern, grenzüberschreitende Überweisungen und Abbuchungen zu tätigen.

Quelle: Arag – Rechtstipps und Gerichtsurteile