Skip to main content
Ad
Reiseabbruch: Bei Krankheitsfall umgehende Stornierung nötig
Recht & Steuern im Ausland

Reiseabbruch: Bei Krankheitsfall umgehende Stornierung nötig

Haben Reisende eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, müssen sie bei einer Erkrankung, die die Reise verhindert, die sofortige Stornierung veranlassen. Ansonsten kann die Stornierung nicht als Versicherungsfall gewertet werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg hervor (Az.: 922 C 178/12).

Empfehlungen der Redaktion