Skip to main content
Ad

Neues Auswandererschutzgesetz in Kraft getreten

Seit Anfang dieses Jahres gilt eine Neufassung vom Auswandererschutzgesetz (AuswSG). Das Gesetz regelt, welche Institutionen und Personen unter welchen Voraussetzungen Auswandererberatung anbieten können. Für diese Dienstleistung ist grundsätzlich eine Erlaubnis erforderlich, die das Bundesverwaltungsamt erteilt. Für sämtliche Inhaber einer Erlaubnis zur Auswandererberatung erlischt diese mit Wirkung vom 31.12.2013 und muss erneut beantragt werden.

Um die Lizenz zur Auslandsberatung zu erhalten müssen Antragsteller folgende Unterlagen beim Bundesverwaltungsamt einreichen:

[symple_box color=“gray“ text_align=“left“ width=“100%“ float=“none“]

  • Lebenslauf
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (bei Privatpersonen)
  • Wirksamer Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts (bei gemeinnützigen Organisationen
    [/symple_box]

Während diese Vorgaben für die meisten realisierbar sein sollten, hat es ein Punkt des neuen Gesetzes in sich. Laut Paragraf 3 AuswSG müssen Antragsteller ihre Sachkunde im Bereich der Auswandererberatung nachweisen. Diese Sachkunde umfasst insbesondere folgende Punkte:

[symple_box color=“gray“ text_align=“left“ width=“100%“ float=“none“]

  1. Berufstätigkeit bzw. Berufserfahrung
  2. Auslandsaufenthalte
  3. Kenntnisse des einschlägigen deutschen Rechts
  4. Kenntnisse des ausländischen Rechts hinsichtlich der Staaten, für die die Auswandererberatung erbracht werden soll, insbesondere hinsichtlich des jeweiligen Einwanderungsrechts, Staatsangehörigenrechts, Arbeitsrechts und Sozialversicherungsrechts

[/symple_box]

Insbesondere dieser vierte Sachkundenachweis dürfte von den wenigsten Personen und Organisationen erfüllbar sein. Der Grund: Die detaillierten Rechtskenntnisse müssen bei einer allgemeinen Auswandererberatung grundsätzlich für jedes einzelne Land der Welt nachgewiesen werden – und dies sind derzeit 195.

Der Gesetzgeber will mit dem Auswandererschutzgesetz verhindern, dass die Unwissenheit der Auswanderungswilligen über ihr Zielland ausgenutzt wird und vor unseriöser Beratung schützen. Es trat bereits im Jahr 1898 in Kraft, als die deutsche Auswanderung sich auf einem historischen Höhepunkt befand und immer mehr Missbrauchsfälle bekannt wurden. Betroffen waren häufig junge Frauen, die ein neues Leben in den USA anfangen wollten und nur allzu oft in die Fänge von Menschenhändlern gerieten. Damals bemühten sich insbesondere kirchliche Einrichtungen um Aufklärung in Auswandererfragen.

Mehr zum Thema:

Pfeil Warum die Deutschen auswandern würden

Pfeil auswandern Verein für deutsche Auswanderer und Expats

Auswandererschutzgesetz Interview: Heute wandern Menschen aus wirtschaftlichen gründen aus

Pfeil Peru Ab ins Ausland, aber wie?

Pfeil Bewerbung im Ausland Jobsuche im Ausland: Was zu beachten ist

Auswandererschutzgesetz Die Bewerbung im Ausland: So geht’s

Pfeil Bewerbung im Ausland Der richtige Lebenslauf für Auslandsjobs im europäischen Ausland

Foto: © Reimer – Pixelvario – Fotolia.com