Neues Auswandererschutzgesetz in Kraft getreten
Seit Anfang dieses Jahres gilt eine Neufassung vom Auswandererschutzgesetz (AuswSG). Das Gesetz regelt, welche Institutionen und Personen unter welchen Voraussetzungen Auswandererberatung anbieten können. Für diese Dienstleistung ist grundsätzlich eine Erlaubnis erforderlich, die das Bundesverwaltungsamt erteilt.