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Urlaub trotz Corona? Markus Mingers gibt Antworten
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Urlaub trotz Corona? Drei Fragen rund um das Reisen in der Pandemie

In der Sonne entspannen, mit dem Mountainbike durch die Berge fahren oder neue Städte entdecken – ein Großteil der Bevölkerung sehnt sich nach ein paar Tagen Auszeit. Doch in Anbetracht von Unsicherheiten bei der Impfterminvergabe, Lockdown- und Einreisebeschränkungen ziehen dunkle Wolken am Urlaubshimmel auf. Während Bund und Länder von jeglichen Reisen abraten, die nicht unbedingt notwendig sind, erteilen einige Politiker dem Osterurlaub bereits eine Absage. Und so fragen sich viele Bundesbürger, wie sie mit ihren freien Tagen planen können. Markus Mingers, Fachanwalt für Verbraucherrecht, Gründer und Inhaber der Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die diesjährige Urlaubsplanung.

EXPAT NEWS: Ist der Urlaub 2021 verboten?

Mingers: „Wer eine Reise ins Ausland plant, muss sich nicht vor einem Verbot fürchten. Wie bisher gehandhabt, reichen Arbeitnehmer Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag entsprechend den Urlaubswunsch beim Arbeitgeber ein und können mit der Planung beginnen. Trotzdem ist in diesem Jahr Vorsicht geboten. Reisewillige sollten die Auswirkungen der weltweiten Pandemie genau im Blick behalten. Aktuell bleiben für Touristen nur wenige Ziele, die die Fluglinien und Reiseveranstalter überhaupt noch ansteuern. Zudem erlaubt eine Vielzahl von Staaten, in die eine Reise problemlos möglich wäre, keine touristischen Aufenthalte im Land. Vor der Urlaubsplanung empfiehlt sich daher ein Blick auf die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts sowie die Vorschriften und Regeln des jeweiligen Wunschziels.

Ein Beispiel: Um Kubas Strände zu genießen, müssen Touristen bei ihrer Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Vor Ort lassen sie sich ein weiteres Mal testen und geben zugleich eine Erklärung bezüglich des eigenen Gesundheitszustands an. Erst wenn das Ergebnis ebenfalls keinen Befund aufweist, dürfen Touristen die von der Regierung lizenzierten Hotels verlassen. Anders verhält es sich bei Urlaubern, die eine Privatunterkunft beziehen. Auf Anweisung der Behörden begeben sie sich nach ihrer Ankunft in ein ebenfalls ausgewiesenes Hotel und lassen sich am fünften Tag ein weiteres Mal testen – alles auf eigene Kosten.

„Angestellte haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in der Quarantänezeit bei Urlaub trotz Corona“

Gut zu wissen: Je nach Urlaubsland können die Vorschriften variieren und den potenziellen Aufenthalt erleichtern beziehungsweise erschweren. Um auf Nummer sicher zu gehen, überprüfen Urlauber, ob eine Einreise aus Deutschland überhaupt möglich ist und ob sie sich nach Urlaubsende in Quarantäne zu begeben haben. Trifft Letzteres zu, muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden, ob die Arbeitsleistung im Homeoffice erbracht werden kann. Ist dies nicht möglich, hat der Angestellte in der Quarantänezeit keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung, da er die Verhinderung der Erbringung der Arbeitsleistung durch die Reise in ein Risikogebiet selbst verschuldet hat. Trotzdem: Angesichts der dynamischen Lage können sich Vorschriften und Regeln jederzeit ändern und somit die Planungssicherheit erschweren.“

EXPAT NEWS: Gibt es eine Impfpflicht für Reisende?

Mingers: „Den in Folge des Impfstarts entfachten Debatten über mögliche Privilegien für Geimpfte erteilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ebenso eine Absage wie der viel diskutierten Impfpflicht. Doch die Realität sieht anders aus. Zwar treffen die Aussagen für den öffentlichen Raum zu, doch in der Privatwirtschaft zeichnet sich ein anderes Bild ab. Bereits jetzt beruft sich ein bekannter Reiseveranstalter darauf, ab September nur noch Gäste in seinen Urlaubsanlagen zu empfangen, die eine Corona-Impfung vorweisen. Möglich und gesetzeskonform ist dies auf Grundlage der Privatautonomie. Da die Unternehmen in einem privaten Rechtsverhältnis zu ihren Kunden stehen, dürfen sie frei entscheiden, mit wem sie einen Vertrag schließen, und passen dementsprechend ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen an.“

EXPAT NEWS: Greift die Auslandskrankenversicherung bei einem Corona-Fall?

Mingers: „Wer im Vorfeld seines Urlaubs eine Auslandskrankenversicherung abschließt, sollte die AGB und Vertragsunterlagen genau prüfen. Grundsätzlich übernehmen Versicherer im Fall einer Erkrankung die entstehenden Behandlungskosten. Doch für Pandemien – zu denen Corona laut offizieller Einstufung der Weltgesundheitsorganisation zählt – stehen in den Verträgen oftmals Ausschlussklauseln. Gleiches gilt häufig auch bei Reisewarnungen. Vor Urlaubsantritt sollten Reisende daher überlegen, ob sie das Risiko eingehen möchten.“

Über die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft

Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft ist eine 2017 gegründete Kanzlei für Verbraucherrecht mit den Standorten in Jülich und Köln. Um Verbrauchern einen Weg zum eigenen Recht zu ermöglichen, bietet sie ihre Unterstützung, Beratung und Expertise an. Als eine der führenden Legal-Tech-Kanzleien arbeitet die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft vollständig digitalisiert und garantiert ihren Mandanten absolute Transparenz. Dabei erlaubt die Automatisierung ein schnelles, genaues und qualitativ hochwertiges Bearbeiten des jeweiligen Mandats. Mit ihren 80 Mitarbeitern – davon 13 Fachanwälte – versteht sich die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft als externe Rechtsabteilung, die stets passende Lösungen für ihre Mandanten sucht.