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Homeoffice im Ausland: Technisch machbar, Rechtlich nicht zu unterschätzen
© Comeback Images – AdobeStock

Homeoffice im Ausland rechtssicher gestalten

Homeoffice im Ausland klingt nicht nur nach einer attraktiven Arbeitsweise, sondern ist immer einfacher zu ermöglichen. Doch häufig unterschätzen Unternehmen hierbei die rechtlichen Hürden sowie Auswirkungen. Was länderspezifisch zu beachten ist, verrät das Online-Seminar der BDAE Consult am 22. Februar 2021.

Das Thema Homeoffice begleitet aktuell zahlreiche Menschen im Arbeitsleben und bringt vor allem dann besondere Anforderungen für den Arbeitgeber mit sich, sobald das heimatliche Arbeitszimmer im Ausland liegt. Hier sind verschiedene Fallkonstellationen mit unterschiedlichen Anforderungen denkbar – etwa, wenn ein entsandter Mitarbeiter im Ausland „feststeckt“ und aufgrund verschärfter Reisebestimmungen nicht mehr ins eigene Land kann. Mitunter kann das Arbeiten vom „fremden“ Zuhause aus gar eine attraktive Alternative zur regelmäßigen Geschäftsreise sein. 

Homeoffice im Ausland rechtliche Einzelfallentscheidung 

Ob nun freiwillig oder durch äußere Umstände erzwungen, das Homeoffice im Ausland ist als planerischer Faktor für das Personalmanagement nicht zu unterschätzen. Wie in den meisten Sachverhalten bei Beschäftigung im Ausland, arbeitet der Mitarbeiter im Geltungsbereich des jeweiligen Tätigkeitsstaates. Das bringt natürlich gewisse Änderungen mit sich. Vor allem aber Arbeitgeberpflichten. Die Anforderungen können je nach Tätigkeitsstaat ganz unterschiedlich ausfallen.

Auch Hintergrund und Rahmenbedingungen für das Homeoffice im Ausland sind von Fall zu Fall individuell zu betrachten und bedürfen einer Skizzierung von Fallgruppen. Wird der Mitarbeiter dauerhaft oder lediglich vorübergehend im von zu Hause aus tätig? Wird der Mitarbeiter ausschließlich oder im Wechsel im Homeoffice tätig? Auch die Frage, wo das Büro liegt, bringt länderspezifische Besonderheiten mit sich.

Technisch und praktisch ist das Homeoffice zwar leicht umzusetzen. Doch die rechtlichen Hürden sind komplex, oft eine Einzelfallentscheidung. Das BDAE-Seminar zeigt dies mit Beispielen auf – und sensibilisiert die Teilnehmer hinsichtlich des generellen Prüfbedarfs.

Homeoffice im Ausland: Seminarinfos

  • 22. Februar oder 25. März 2021 (Ausweichtermin)
  • jeweils 10 bis 16 Uhr (mit Pausen)
  • Kosten: 390 Euro
  • Anmeldung: Per Nachricht an Andrea Funke (afunke@bdae.com; +49-40-30 68 74-46)
  • Weitere Infos: entsendeberatung.bdae.com

Themen

  • Homeoffice vs. mobiler Arbeitsplatz: Wo liegt der Unterschied?
  • (Arbeits-)Vertragliche Gestaltung (Auftragsverhältnis vs. Arbeitsverhältnis)
  • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen
  • Umsetzung der Steuer- und Sozialabgaben für Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und Beitrags- und Steuerpflicht des Mitarbeiters im Ausland
  • Mögliche Arbeitgeberpflichten im Ausland