Reiserecht: Passagier und Gepäck müssen zusammen in den Flieger
Verweigert eine Airline ihrem Passagier wegen zu spät eintreffendem Gepäck die Weiterreise, selbst dann, wenn dieser ohne seine Koffer noch rechtzeitig zum Check-in gekommen ist, haben er keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 16 U 220/10) hervor.