Dänemark: Barzahlung bei Dienstleistungen nur noch bis 10.000 Dänische Kronen
Rechnungen für Dienstleistungen über mehr als 10.000 Dänische Kronen (rund 1.340 Euro) inklusive Umsatzsteuer müssen jetzt sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen entweder per EC-/Kreditkarte oder Überweisung bezahlt werden. Darauf weist germany, trade & invest (gtai).
Die neue Regelung gilt auch, wenn die einzelne Dienstleistung weniger als 10.000 Dänische Kronen kostet, aber bei wiederkehrenden Aufträgen (zum Beispiel Reinigung, Telefon, Hausmiete, Sicherheitsdienst) auf das Jahr verteilt den Betrag von 10.000 Dänischen Kronen übersteigt. Wird in diesen Fällen trotzdem in bar gezahlt, kommt der Auftraggeber der Dienstleistung für mögliche vom Dienstleister (beispielsweise vom Handwerker) nicht bezahlte Steuern auf.
Möchte der Auftraggeber dennoch nicht auf die Barzahlung verzichten, kann er die dänische Finanzbehörde SKAT via TastSelv, dem dänischen Online-Portal der Finanzbehörde für Privatpersonen und Unternehmer, per Mail über die Barzahlung informieren.
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