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Kreuzfahrt wegen Corona durchkreuzt: Veranstalter muss Reisepreis erstatten
28. Oktober 2021

Kreuzfahrt wegen Corona durchkreuzt: Veranstalter muss Reisepreis erstatten

Wer in der Coronapandemie eine Kreuzfahrt bucht, muss nur jene Einschränkungen in Kauf nehmen, die bereits bei der Buchung bekannt waren. Kommen pandemiebedingt später weitere Beschränkungen hinzu, kann eine Kreuzfahrt kostenfrei storniert werden. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 113 C 3634/21).