Skip to main content
Ad
Autounfall im Ausland
© Tomasz Zajda - AdobeStock

Unfall im Ausland: So können Autofahrende sich schützen

Der Urlaub ist für viele die schönste Zeit des Jahres. Doch was passiert bei einem Autounfall im Ausland? Nicht immer wird der Schaden schnell und vollständig ersetzt. Was viele nicht wissen: Autofahrende können sich vor diesem Ärger schützen.

Für Reisen ist das Auto das beliebteste Verkehrsmittel der Deutschen – in der Corona-Pandemie noch mehr als zuvor. 2020 haben laut ADAC Tourismusstudie 63 Prozent der Befragten für ihren Haupturlaub das Auto genutzt. Auch viele Auslandsurlauber waren mit dem Pkw unterwegs. Damit ein Verkehrsunfall den Urlaub nicht verdirbt, sollten Autofahrer vorbereitet sein, rät die ADAC Autoversicherung.

Grüne Versicherungskarte bei Autounfall im Ausland weiter sinnvoll

In der EU und einigen weiteren europäischen Ländern ist die Grüne Versicherungskarte nicht mehr vorgeschrieben. Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sie dennoch einstecken. Auf der Karte sind Informationen zum Halter und zur Versicherung des Autos eingetragen. Bei einem Unfall hat man die Daten damit stets griffbereit. Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr erhalten Autofahrer von ihrer jeweiligen Kfz-Versicherung. Was neu ist: Die Versicherungskarte wird nicht mehr wie früher in grüner Farbe ausgegeben, sondern kann per E-Mail verschickt und zuhause auf weißem Papier ausgedruckt werden.

Vor allem Autofahrende in Großbritannien sollten sollten Autofahrer die Grüne Karte mitführen, wenn sie auf die Insel reisen – und darüber hinaus eine Rechtsschutzversicherung abschließen, sagen die Expert*innen vom R+V-Infocenter. Wenn Deutsche bei einer Reise nach England, Schottland, Wales oder Nordirland in einen Unfall verwickelt werden, ist ihr Ansprechpartner jetzt ausschließlich der britische Versicherer. „Dann brauchen die Autofahrer in vielen Fällen einen britischen Anwalt, der sie unterstützt. Doch das kann zeitraubend und teuer werden, vor allem wenn eine Klage notwendig ist. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist bei Reisen nach Großbritannien daher auf jeden Fall sinnvoll“, sagt Hans-Peter Luckhaupt, Kfz-Experte bei der R+V Versicherung.

Bei einem Unfall mit einem britischen Fahrzeug in Deutschland ändert sich jedoch nichts: Dort besteht weiterhin die Unterstützung durch das Deutsche Büro Grüne Karte in Berlin.

Auch ein Europäischer Unfallbericht gehört bei Auslandsreisen ins Handschuhfach. Die Vorlage ist international einheitlich gestaltet und zweisprachig. Jeder Beteiligte kann in seiner Sprache die Unfalldaten und relevanten Fakten eintragen. So wird die Schadenaufnahme erleichtert. Zusätzlich zu einer Skizze im Unfallbericht empfiehlt es sich, Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Fahrzeugen zu machen. Der ausgefüllte Bericht sollte anschließend schnellstmöglich an den Kfz-Versicherer geschickt werden. Das Formular können sich Autofahrer einfach von der Internetseite des ADAC herunterladen und dann ausdrucken.

Schnelle Schadenregulierung mit Auslandsschadenschutz 

Mehr Sicherheit und Unterstützung nach einem Unfall bietet ein Auslandsschadenschutz, der in die Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden kann. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland übernimmt dann der Kfz-Versicherer die komplette Schadenabwicklung – und zwar so, als hätte sich der Unfall in Deutschland zugetragen. Der Zusatzschutz hat zwei Vorteile: Wer ihn hat, muss sich nicht mit dem ausländischen Versicherer des Unfallgegners auseinandersetzen und dabei womöglich lange auf sein Geld warten. Stattdessen springt der heimische Versicherer ein. Zudem können alle Ansprüche nach deutschen Standards geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall oder ein Mietwagen. Der Auslandsschadenschutz gilt zumeist in der EU und – mit wenigen Ausnahmen – in ganz Europa. Der Schutz kostet in der Regel zwischen 10 und 20 Euro im Jahr.

Checkliste Autounfall im Ausland

  1. Unfallstelle sichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck)
  2. Verletzten Personen helfen und Rettungsdienst alarmieren (europaweite Nummer: 112)
  3. Bei Verletzten und hohen Sachschäden die Polizei informieren
  4. Zeugen nach Name, Anschrift und Telefonnummer fragen
  5. Unfallort fotografieren
  6. Europäischen Unfallbericht ausfüllen, Grüne Versicherungskarte nutzen
  7. Schnellstmöglich die Versicherung informieren