Offizielle FAQs zum digitalen Impfpass in Europa
Wer vollständig geimpft ist, erhält in Impfzentren, Arztpraxen oder Apotheken einen digitalen Impfnachweis. Allen Bürger*innen wird ein Covid-Zertifikat mit QR-Code ausgestellt, das auf dem Smartphone gespeichert werden kann (zum Beispiel in der CovPass-App). Das Zertifikat gibt es kostenlos.
Bei Einreise in andere EU-Länder muss der QR-Code auf Verlangen vorgezeigt werden. Das Zertifikat ist keine Voraussetzung, um Reisen zu können. Es soll aber den freien Personenverkehr und die Freizügigkeit innerhalb der EU erheblich erleichtern.
Um mit Covid-Zertifikaten grenzüberschreitend reisen zu können, müssen mindesten 14 Tage nach der letzten Impfdosis vergangen sein.
Alle zugelassenen Vakzine im digitalen Impfpass erfasst
Die Mitgliedstaaten erkennen alle in der EU zugelassen Impfstoffe an (Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca, Johnson & Johnson), auch Mischimpfungen (zum Beispiel Biontech/Pfizer und Astrazeneca). In der Europäischen Union sind bis zum 11. Juli 2021 insgesamt 500 Millionen Impfdosen gegen Covid-19 ausgeliefert worden – genug, um mindestens 70 Prozent der erwachsenen Bevölkerung noch im Juli vollständig zu impfen.
Persönliche Daten sind geschützt
Die Zertifikate enthalten lediglich Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum sowie Informationen zu Impf-, Genesenen- oder Teststatus des Reisenden. Überprüfen andere Mitgliedstaaten die Daten, werden diese weder gespeichert noch weitergeleitet. Eine elektronische Signatur bestätigt zudem die Echtheit des Zertifikats.
Digitale Covid-Zertifikate sind ab dem 1. Juli 2021 in der gesamten EU gültig. Ab 12. August müssen alle EU-Mitgliedstaaten eine Schnittstelle zum digitalen Impfzertifikat beim EU-Gateway erstellt haben. Aktuell stehen noch San Marino und Vatikanstadt aus.
Auch Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein haben sich bereits mit dem digitalen Impfzertifikat verknüpft.
Wer in Länder reist, in denen die Covid-Zertifikate noch nicht genutzt beziehungsweise überprüft werden, kann seinen Impfstatus mit dem analogen gelben Impfpass nachweisen.
Portal mit Einreisevorschriften aller EU-Staaten
Auf der Internetseite reopen.europa.eu der EU erfahren Reisende, in welchen Ländern das digitale Covid-Zertifikat genutzt werden kann und welche Einreisebestimmungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie in den einzelnen Ländern gelten.
Die EU-Zertifikate dienen in erster Linie dem freien Verkehr von Reisenden. Inwieweit im europäischen Ausland Zugang zu Restaurants und kulturellen Veranstaltungen gewährt wird, ist nicht bekannt. Sie garantieren keinen Zugang zu Restaurants und kulturellen Veranstaltungen Denn Betreiber von privaten und öffentlichen Einrichtungen müssten mit dem EU-Gateway verbunden sein, um den QR-Code des Zertifikats lesen und überprüfen zu können.
Touristen können es aber mit dem Papierausdruck ihres Zertifikats versuchen. Denn auf diesem sind die Angaben zum Impfstatus in der Landessprache und auf Englisch aufgeführt.
FAQs zum Digitalen Impfpass
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erläutert auf seiner Seite, was Reisende jetzt wissen müssen. Häufig gestellte Fragen werden ausführlich in einem FAQ auf der Internetseite des EVZ beantwortet.
Hohe Bereitschaft für digitalen Impfpass unter den Deutschen
Das Interesse der Menschen am digitalen Impfpass in Deutschland ist groß: 48 Prozent wollen das digitale Impfzertifikat nutzen – lediglich 15 Prozent wollen dies nicht, obwohl sie sich impfen lassen wollen. 21 Prozent haben kein Smartphone oder Tablet, 15 Prozent lehnen eine Impfung ab. Betrachtet man nur diejenigen, die ein Smartphone besitzen und sich grundsätzlich impfen lassen wollen, sagen sogar 75 Prozent, dass sie das digitale Impfzertifikat nutzen wollen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter 1.005 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren. Die Umfrage wurde vom 10. bis 21. Mai durchgeführt. 72 Prozent aller Befragten sind demnach auch der Meinung, das digitale Impfzertifikat komme zu spät.
Dass bereits Geimpfte ihr digitales Impfzertifikat nachträglich über den Hausarzt, ihr Impfzentrum, in der Apotheke oder per Post ausgestellt bekommen sollen, stößt bei der Bitkom jedoch auf Unverständnis. Es sei nicht nachvollziehbar, warum Geimpfte ihr Zertifikat nicht auch über einen digitalen Weg erhalten sollen – etwa über ein Online-Portal, bei dem anhand von Chargenummer, Name, Geburtsdatum und Impfdatum das Zertifikat beantragt werden kann.