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Langzeiturlaub im Ausland: Was beachtet werden sollte

Mal raus aus dem deutschen Winter und einen Langzeiturlaub machen? Am liebsten bis zum Frühjahr? Haben Sie sich eine solche Auszeit nicht auch schon einmal gewünscht? Dann packen Sie doch einfach die Koffer und erfüllen Sie sich diesen Traum. Mit den Tipps der ARAG-Rechtsexperten fällt die Vorbereitung nicht schwer.

Beim Langzeiturlaub ist alles möglich. Sie können ein Rundum-Paket bei einem Reiseveranstalter buchen. Im vorgebuchten Hotel können Sie schnell Bekanntschaften schließen und alle Freizeitangebote nutzen. Sie haben feste Ansprechpartner beispielsweise bei Reklamationen. Mit einer individuell gebuchten Reise sind Sie unabhängig, können möglicherweise nahen Kontakt zur Landesbevölkerung bekommen. Es kann spannend sein, sich selbst zu versorgen. Im Fall von Beanstandungen bei Flügen oder Unterkünften müssten Sie sich aber auch selbst kümmern.

Meldepflichten: Lüften, heizen, Miete zahlen

Klar, dass Sie sicherstellen, dass während Ihrer Abwesenheit regelmäßige Zahlungen wie Miete und Strom per Dauerauftrag beglichen werden. Als Mieter haben Sie aber auch so genannte Obhutspflichten. Missachten Sie diese, riskieren Sie Schadenersatzforderungen und im Extremfall die fristlose Kündigung des Mietvertrages.

Lüften: Suchen Sie jemanden, der in Ihrer Abwesenheit regelmäßig lüftet – gerade in den kalten Wintermonaten. Ansonsten müssten Sie für die Beseitigung von Schimmel selbst aufkommen (LG Gießen, AZ: 1 S 63/00).

Heizen: Überwintern und Heizkosten sparen? Besser nicht. Ihr Vermieter kann auch ohne besondere Absprache darauf vertrauen, dass Sie die Wohnung minimal beheizen und so ausreichend Vorsorge gegen Frostschäden treffen (OLG Karlsruhe, AZ: 10 U 81/95).

Schnee fegen: In vielen Fällen gehören auch das Schneefegen oder der Streudienst zu den Mieterpflichten. Selbstverständlich muss diese Pflicht an einen Dritten übertragen werden, wenn man selbst verhindert ist.

Wohnung und Inhalt sichern

Zeituhrgesteuertes Licht im Haus verteilt oder Rollläden, die sich selbsttätig öffnen und schließen, signalisieren Anwesenheit. Klären Sie, wer Ihre Blumen gießt und den Briefkasten leert. Informieren Sie Ihre Nachbarn oder eine Vertrauensperson, wie lange Sie im Langzeiturlaub sind und wie Sie zu erreichen sind.

Wertvoller Schmuck und Bargeld gehören in einen widerstandsfähigen Wertschutzschrank, der in der Wand verankert ist. Machen Sie am besten eine Aufstellung Ihrer wertvollsten Gegenstände, mit Fotos und Kopien der Kaufbelege. Diese Unterlagen deponieren Sie bei einer Vertrauensperson oder in einem Banksafe. Vergessen Sie nicht, die Liste regelmäßig zu aktualisieren.

Wertvolles nehmen auch Banken in Schließfächern gebührenpflichtig unter Verschluss. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Hausbank nach den Konditionen.

Kopieren Sie alle wichtigen persönlichen Dokumente wie Urkunden oder Zeugnisse und verwahren Sie die Kopien an einem sicheren Ort. Das erleichtert die Wiederbeschaffung bei Verlust.

Notieren Sie, wen Sie im Fall des Verlustes Ihrer Scheck- und Kreditkarten oder des Handys benachrichtigen müssen. Ihre Kreditkarten können Sie beispielsweise unter der zentralen Rufnummer 116 116 sperren lassen. Vergewissern Sie sich, ob Ihr Kreditinstitut an diesem Sperr-Notruf-System teilnimmt.

Wohnung bei Langzeiturlaub untervermieten

Wenn Sie länger verreisen, kann eine Untervermietung Ihrer Wohnung sinnvoll sein und Ihre Reisekasse schonen. Per Untermietvertrag können Sie die Mietmodalitäten vertraglich fixieren; bei einer Mietwohnung muss außerdem die Erlaubnis des Vermieters für die Unteverrmietung eingeholt werden. Was sonst noch wichtig ist, lesen Sie im Rechtstipp zur Untervermietung.

Die richtigen Versicherungen beim Langzeiturlaub

Bitten Sie frühzeitig Ihren Arzt, Ihren Impfpass zu überprüfen. Mit ihm besprechen Sie auch, ob für Ihr Reiseland besondere Impfungen nötig sind.

Krankenversicherung: Wir empfehlen gesetzlich Versicherten bei Auslandsreisen grundsätzlich, eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Diese übernimmt im Ausland entstehende Kosten für notwendige Heilbehandlungen oder einen Rücktransport nach Deutschland.

Privat Krankenversicherte der ARAG Krankheitskostenvollversicherung erhalten drei Monate Versicherungsschutz – übrigens auch im außereuropäischen Ausland. Dennoch raten wir zu unserer preiswerten Auslandsreise-Krankenversicherung. Somit fallen Ihre Behandlungskosten im Ausland nicht unter Ihre ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung, da die Rechnungen über die Auslandsreise-Krankenversicherung abgerechnet werden. Zudem schützen Sie Ihren Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung.

Prüfen Sie, ob Ihre bestehende Versicherung den Zeitraum Ihrer Reise und Ihr Reiseziel abdeckt. Wenn nicht, schließen Sie eine spezielle Versicherung für Langzeitaufenthalte ab.

Haftpflicht: Auch während eines Langzeiturlaubs ist keiner vor einem Missgeschick gefeit. Damit Sie Ihre Ferien sorgenfrei genießen können, sollten Sie Ihre private Haftpflicht-Police unbedingt erneuern. Manche Haftpflichtversicherungen – auch die der ARAG – bieten übrigens weltweiten Versicherungsschutz.

Quelle: ARAG – Rund ums Recht

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Fotos: Rainer Sturm  / pixelio.de