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Sabbatical: Welche Möglichkeiten Arbeitnehmer haben

Sie möchten eine Job-Pause einlegen, um eine Weltreise zu unternehmen oder ein Sabbatical einzulegen? Eine Auszeit von bis zu zwölf Monaten mit Rückkehrgarantie an Ihren angestammten Arbeitsplatz ist grundsätzlich möglich. Die ARAG Experten erklären, wie die verschiedenen Modelle funktionieren.

  • Teilzeitmodell
    Beim Teilzeitmodell wird ein zeitlich befristeter Teilzeitvertrag geschlossen, nach dem Ihre Vollzeitstelle z.B. für drei Jahre lang auf eine Teilzeitstelle reduziert wird – mit entsprechend geringerer Bezahlung. Faktisch arbeiten Sie in dieser Zeit aber weiter Vollzeit und sparen die Überstunden auf Ihrem Arbeitszeitkonto an. Im vierten Jahr wird das angesparte Zeitguthaben dann in Form von Freizeit abgebaut. Vorteil bei diesem Modell: Im Sabbatjahr werden sowohl Gehalt als auch Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber weitergezahlt.
  • Lohnverzicht
    Lohnverzicht bedeutet, dass Sie über mehrere Jahre nur einen Teil Ihres Lohns ausbezahlt bekommen und den Rest als Gehaltsguthaben ansparen. Das wird Ihnen dann in der Sabbatphase ausgezahlt. Auch bei diesem Modell müssen Sie im Sabbatjahr nicht auf Lohn und Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers verzichten.
  • Unbezahlter Urlaub
    Wird für das Sabbatical unbezahlter Urlaub genommen, ruht das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit. Das bedeutet aber auch: Im Sabbatjahr gibt es weder Lohn noch Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber. Ihr Versicherungsschutz in der Sozialversicherung – und damit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung – bleibt zwar noch für einen Monat bestehen, endet dann aber und Sie müssen sich selbst weiterversichern.

Quelle: ARAG -Rund ums Recht

Foto: © Andrea Sachs – Fotolia.com