Akuter Durchfall vor Reiseantritt: Rücktrittsversicherung muss zahlen
Muss ein Reisender seinen Urlaub wegen Durchfall, der plötzlich auftritt, absagen, muss dessen Reiserücktrittsversicherung für die Stornokosten der Reise aufkommen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem aktuellen Urteil entschieden (Az. 8 U 165/18).