Krank vor Urlaubsantritt: Versicherung muss auch bei ausbleibender Besserung zahlen
Muss eine an Krebs erkrankte Reisende ihre Reise stornieren, weil eine ihr von den Ärzten in Aussicht gestellte Besserung ihres Zustandes nicht eingetreten ist, muss die Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor (Az.: 24 S 15/13).
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau eine Türkeireise gebucht, obwohl sie an Darmkrebs erkrankt war, da ihre Ärzte ihr eine Besserung der Erkrankung bis zum Reisetermin in Aussicht stellten. Dies trat dann jedoch nicht wie erwartet ein, die spätere Klägerin musste weitere Chemotherapien in Anspruch nehmen und stornierte ihre Reise.
Weitere Chemotherapie unerwartet schwere Krankheit
Ihre Reiserücktrittsversicherung weigerte sich, die Stornierungskosten in Höhe von 1.800 Euro zu erstatten, weil die Frau bereits bei der Buchung der Reise erkrankt war und somit auch keine unerwartet schwere Erkrankung vorliege. Das Landgericht entschied in zweiter Instanz zugunsten der Klägerin.
Aus Sicht des Versicherungsnehmers sei die erneut notwendig gewordene Chemotherapie eine unerwartet schwere Erkrankung. Und die Sicht des Versicherungsnehmers, eventuell basierend auf Informationen der Ärzte, sei entscheidend, selbst wenn sie unzutreffend war.
Quellen: www.cibt.de und www.tip.de
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