Krank vor Urlaubsantritt: Versicherung muss auch bei ausbleibender Besserung zahlen
Muss eine an Krebs erkrankte Reisende ihre Reise stornieren, weil eine ihr von den Ärzten in Aussicht gestellte Besserung ihres Zustandes nicht eingetreten ist, muss die Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor (Az.: 24 S 15/13).