Zahlung per Kreditkarte oft Voraussetzung für Reiserücktrittsversicherung
Steht in den Versicherungsbedingungen einer Reiserücktrittsversicherung, dass diese nur eintritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. (AG München, Az.: 242 C 14853/13). Was war passiert? Der Inhaber einer Credit Card Gold buchte eine Reise und leistete auf den Reisepreis eine Anzahlung per Überweisung. Den restlichen Reisepreis bezahlte er per Kreditkarte.
Wegen einer Erkrankung musste der Kreditkartenbesitzer dann die Reise stornieren, wodurch Stornokosten in Höhe von 3.610 Euro entstanden. Diese wollte er von dem Versicherungsunternehmen ersetzt bekommen.
Keine Zahlung per Kreditkarte – kein Versicherungsfall
Allerdings weigerte sich dieses zu zahlen. Begründung: Der Reisende hatte den Reisepreis nicht vollständig mit der Kreditkarte bezahlt. Vor Gericht bekam die Versicherung Recht. Dem Reisenden stand kein Anspruch auf Erstattung der Stornokosten zu, da keine Reiserücktrittsversicherung zustande gekommen war.
Die Verwendung des Begriffs «der Reisepreis» ohne Hinzufügung irgendwelcher Einschränkungen meint laut den Rechtsexperten der ARAG eindeutig den gesamten Reisepreis.
Quelle: ARAG – Rund ums Recht
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Foto: Tony Hegewald / pixelio.de