Reiserücktrittsversicherung gilt nicht immer für Blindenhund
Bei einer Reiserücktrittskostenversicherung besteht für einen mitreisenden Blindenhund nur für konkrete und in den Versicherungsbedingungen aufgeführten Fälle und Ereignisse Versicherungsschutz. Dies hat das Amtsgericht München in einem Urteil entschieden (Az. 191 C 17044/16).