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Reiseabbruchversicherung muss mehr als den Rückflug erstatten

Brechen Urlauber ihre Reise vorzeitig ab und haben eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen, steht ihnen mehr als nur die Rückerstattung des Rückflugs zu. Das verdeutlicht ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 11 O 40/12).

Im vorliegenden Fall musste ein Ehepaar seine Kreuzfahrt durch die Karibik abbrechen, nachdem der spätere Kläger sich das Sprunggelenk gebrochen hatte. Durch die notwendig gewordene Operation auf Barbados fuhr das Kreuzfahrtschiff ohne sie weiter. Der Versicherer wollte daraufhin lediglich die zusätzlich entstandenen Kosten für den Rückflug erstatten.

Die Richter sprachen ihnen darüber hinaus jedoch auch noch die Rückzahlung des anteiligen Reisepreises für die Tage nach dem Unfall zu. Ihrer Ansicht nach besteht eine Schiffsreise aus mehreren Teilleistungen, weshalb diese auch anteilig erstattet werden können.

Quellen: www.cibt.de und www.tip.de

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