Sprachtest-Pflicht für ausländische Arbeitnehmer in Russland
Ab 1. Januar 2015 treten neue Änderungen zum Föderalen Gesetz „Über die Rechtsstellung ausländischer Bürger in der Russischen Föderation“ vom 20. April 2014 (Nr. 74-ФЗ) in Kraft. Demnach müssen alle Ausländer, die eine Arbeitsgenehmigung für Russland beantragen möchten, einen Sprachtest für Russisch ablegen und ein entsprechendes Zertifikat vorweisen. Das meldet die Deutsch-Russische Außenhandelskammer (AHK).
Wenige Ausnahmen für Sprachtest vorgesehen
Das Gesetz sieht vor, dass einige Kategorien von ausländischen Arbeitnehmern, einschließlich hochqualifizierter Spezialisten, vom Sprachtest befreit sind. Die meisten ausländischen Staatsbürger sind dazu verpflichtet, sich vor der Beantragung einer Arbeitsgenehmigung um das entsprechende Sprachzertifikat für Russisch zu kümmern. Dazu verpflichtet sind ausländische Bürger aus den Staaten der GUS, die für den Russland-Aufenthalt kein Visum benötigen, sowie Ausländer, die sich in Russland mit einem Jahresvisum aufhalten und nicht zu den hochqualifizierten Arbeitskräften zählen.
Die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer (AHK) möchte ihren Mitgliedern Unterstützung anbieten und dabei helfen, die ausländischen Arbeitnehmer in Russland mit einem geringeren Zeit- und Kostenaufwand zertifizieren zu lassen. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, sich an einer Kurzumfrage des Komitees für Personalfragen und der AG Migration zu beteiligen.
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