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Visum für Halbinsel Krim: Welche Unterlagen notwendig sind

Seit Kurzem sind auch Deutsche verpflichtet, ein Visum für die Einreise auf die Halbinsel Krim zu beantragen. Grund: Für die Schwarzmeerhalbinsel gelten aufgrund der faktischen Annexion durch Russland seit Anfang April 2014 die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Russische Föderation. Das Russische Konsulat in München hat mitgeteilt, dass zur Beantragung von Privatvisa auf die Halbinsel Krim folgende Antragsunterlagen notwendig sind:

  • Erklärung des Reisenden auf gesondertem Formular in deutscher Sprache
  • Einladung des Krim-Bewohners auf gesondertem Formular in russischer Sprache
  • Kopie des personenbezogen Reisepassdaten des einladenden Bewohners der Krim
  • Meldebescheinigung des einladenden Krim-Bewohners
  • Visumantrag für eine Privatreisen gerichtet an das Visa Application Center in München
  • Aktuelle Versicherungspolice für Auslandsreise
  • Kopie der Meldebescheinigung/des Aufenthaltstitels bei nicht-deutschen Antragstellern

Auswärtiges Amt warnt vor Reise auf die Halbinsel Krim

Das Auswärtige Amt rät inzwischen dringend von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend ab. Die Krim gehört aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.

Die Lage in der östlichen Ukraine ist zurzeit sehr angespannt. Es mehren sich Fälle bewaffneter Besetzungen staatlicher Einrichtungen. Von touristischen und anderen nicht notwendigen Reisen in die östlichen Landesteile wird ebenfalls dringend abgeraten.

In Kiew ist es nach den Unruhen im Februar 2014 zu einem Ende der Gewalt gekommen. Ein Wiederaufflammen der Unruhen in Kiew und anderen Städten infolge politischer Entwicklungen kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden.

Reisenden im gesamten Land wird dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten und die Medienberichterstattung und diese Reisehinweise aufmerksam zu verfolgen. Demonstrationen, Kundgebungsorte und Menschenansammlungen sollten gemieden werden.

Deutschen, die in die Ukraine reisen oder dort leben, wird geraten, sich über Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://service.diplo.de/registrierungav in die Deutschenliste einzutragen.

Quellen: www.cibt.de und Auswärtiges Amt

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Foto: © Natalia Pavlova – Fotolia.com