Sprachtest-Pflicht für ausländische Arbeitnehmer in Russland
Ab 1. Januar 2015 treten neue Änderungen zum Föderalen Gesetz „Über die Rechtsstellung ausländischer Bürger in der Russischen Föderation“ vom 20. April 2014 (Nr. 74-ФЗ) in Kraft. Demnach müssen alle Ausländer, die eine Arbeitsgenehmigung für Russland beantragen möchten, einen Sprachtest für Russisch ablegen und ein entsprechendes Zertifikat vorweisen.