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hand shows airbus plane and globe as concept

Portal für Entschädigung bei Flugreisen

Rund 12,2 Milliarden Euro zahlen deutsche Unternehmen laut dem GeschäftsreiseVerband (VDR) jährlich für Geschäftsreisen ihrer Mitarbeiter mit dem Flugzeug. Was passiert jedoch, wenn die Geschäftsreise mit dem Flieger nicht wie geplant stattfindet, da der Flug gestrichen wurde, stark verspätet oder überbucht war? Ein Portal für Entschädigung bei Flugreisen nennt die Ansprüche.
Das Onlineportal www.flightright.de für Fluggastrechte hat sich darauf spezialisiert, nicht nur für privat Reisende, sondern auch für Unternehmen und ihre Mitarbeiter die Entschädigungsansprüche durchzusetzen, die ihnen laut EU-Recht bei Flugannullierung, -verspätung und -überbuchung zustehen. Das Portal liefert eigenen Angaben zufolge das nötige Know-how, um die Ansprüche von Unternehmen gegenüber den Fluggesellschaften durchzusetzen. Dabei fällt beispielsweise ein Flugausfall bei beruflichen Terminen häufig besonders ins Gewicht. Geschäftspartner können durch eine Verspätung oder einen Terminausfall verärgert sein. Im schlimmsten Fall kommt es zu Verlusten durch Geschäftsausfälle.

IT-System errechnet Entschädigung bei Flugreisen

Das Potsdamer Startup ist bereits für mehrere Firmen aktiv. Flightright entwickelte für diese passende Systeme, mittels derer es für Unternehmen im Massenverfahren alle vergangenen Geschäftsflüge ihrer reisenden Mitarbeiter auf Entschädigungspotential überprüft. Basierend auf den Auswertungen des IT-Systems und der Einschätzung der Rechtsabteilung des Onlineportals übermittelt das Team dem Unternehmen oder wahlweise den betroffenen Mitarbeitern Anzahl und mögliches Entschädigungsvolumen. Auf Grundlage einer einmaligen Rahmenvereinbarung setzt das Portal die Entschädigungsansprüche der Geschäftsreisenden gegenüber den Fluggesellschaften durch – wenn erforderlich – auch vor Gericht.

Das Verbraucherportal hat ermittelt, dass rund 100.000 Flugbuchungen etwa 800 Fälle mit Entschädigungsanspruch ergeben. Bei einer durchschnittlichen Entschädigungssumme von 400 Euro ergebe sich daraus ein Anspruch von 320.000 Euro für das Unternehmen beziehungsweise die reisenden Mitarbeiter. Grundsätzlich steht der Anspruch dem Reisenden zu. Je nach der Größe der Distanz beträgt der Entschädigungsanspruch pro Fluggast 250-600 Euro. Die Ansprüche können in Deutschland rückwirkend bis zu drei Jahre nach dem Reisedatum geltend gemacht werden.

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Foto: © buchachon – Fotolia.com