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Lufthansa-Streik: Welche Ansprüche Passagiere jetzt haben

Die Arbeitsniederlegung der Lufthansa-Piloten führt derzeit zu massiven Beeinträchtigungen des Flugverkehrs. So sind tausende Passagiere gezwungen, ihre Reisepläne zu ändern.

„Mit dem bereits 14.Streik in Folge wird der Arbeitskampf erneut auf dem Rücken der Passagiere ausgetragen. Eine vernünftige Lösung ist überfällig, damit der Luftverkehr in Deutschland schnell wieder voll funktioniert“, erläutert Eve Büchner, die Gründerin von refund.me.

Kunden, deren Flug von den Streikmaßnahmen betroffen sein wird, können ihren Flug kostenlos über die Webseite der Lufthansa sowie den Kundenservice umbuchen oder stornieren.

Bei Streik kein Anspruch auf Entschädigung

Passagiere haben jedoch keinen Anspruch auf Entschädigungszahlung. Der Grund: Es handelt sich um einen von einer Gewerkschaft vorangekündigten Streik. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Kann der Passagier nachweisen, dass die Fluggesellschaft nicht alles getan hat, um die Streikfolgen abzumildern, sind Ausgleichszahlungen möglich. Dies ist etwa der Fall, wenn die Hotline nicht erreichbar ist oder keine Mitarbeiter vor Ort sind.

Und auch wenn kein Entschädigungsanspruch besteht, so muss die Airline für Ersatzbeförderung sorgen. Fluggesellschaften sind nämlich dazu verpflichtet, eine angemessene Ersatzbeförderung für ihre Passagiere zu organisieren. Diese sollten möglichst auf ein Angebot der Fluggesellschaft warten, bevor sie sich eigenhändig um einen alternativen Transport bemühen. Gegebenenfalls werden auch Transportgutscheine, zum Beispiel für die Bahn, ausgestellt.

Airlines müssen für Zusatzkosten aufkommen

Besonders ärgerlich ist es, wenn Fluggäste bereits ihre Reise angetreten haben und sie aufgrund des Streiks an einem fremden Ort unterbrechen müssen. Passagiere sollten darauf bestehen, dass die Fluggesellschaft eine Unterkunft organisiert und für Verpflegungskosten aufkommt. In der Regel wird dies über Übernachtungsgutscheine oder Gutscheine für Essen und Getränke am Flughafen geregelt. Haben Passagiere zusätzliche Kosten selbst getragen, sollten sie sich um eine Rückzahlung bei der Airline bemühen.