Flugausfall wegen Pilotenstreiks: Passagiere müssen entschädigt werden
Flugreisende können nach einer Annullierung ihrer Flüge wegen eines Pilotenstreiks eine Entschädigung erhalten. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Fluggesellschaft nicht alles Zumutbare unternommen hat, um die Streichung der Flüge zu verhindern. Das hat das Landgericht Frankfurt/Main in einem Urteil entscheiden (Az.: 2-24 O 117/18).