Skip to main content
Ad
© Animaflora PicsStock - AdobeStock

Flugstreik: Welche Rechte Reisende haben

Aufgrund der Streiks der Piloten letzten Freitag wurden hunderte Flüge der Scandinavian Airlines (SAS) annulliert. Rund 70 Prozent der Flüge mussten abgesagt werden. Tausende Passagiere waren insbesondere in den skandinavischen Ländern betroffen. Auch in den Flughäfen Frankfurt, Düsseldorf und München standen die Flugzeuge der Fluggesellschaft still. Rund 6.000 Flüge starteten im letzten Jahr mit Scandinavian Airlines von Deutschland aus.

Passagiere können kostenlos umbuchen

Bei Streiks haben Passagiere einige Rechte, so das Fluggastrechteportal Flightright. Die Fluggesellschaft ist im Streikfall verpflichtet, Reisende schnellstmöglich über eine Annullierung zu informieren und einen zumutbaren Ersatzflug zu organisieren. Wird ein Flug streikbedingt gestrichen, können Fluggäste zusätzlich kostenfrei bei ihrer Airline umbuchen oder komplett stornieren. Bei annullierten Inlandsflügen kann es sich lohnen, auf die Bahn umzusteigen. Vor dem Ticketkauf sollte unbedingt die Zustimmung der Fluggesellschaft eingeholt werden, um sicherzustellen, dass sie die Ticketkosten übernimmt. Wenn das Ticket mehr als der geplante Flug kostet, besteht sonst das Risiko, dass Reisende auf dem Differenzbetrag sitzen bleiben. In jedem Fall gilt: Belege für den Kauf der Fahrkarte aufheben, damit sie später zur Erstattung bei der Airline eingereicht werden können.

Nach der Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union haben Reisende außerdem Anspruch auf Versorgungsleistungen am Flughafen. Diese sehen je nach Länge der Flugstrecke folgendermaßen aus:

  • Auf Kurzstrecken bis 1500 km: ab zwei Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke, Snacks sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate
  • Bei Mittelstrecken von 1500-3500 km: ab drei Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
  • Auf Langstrecken von mehr als 3500 km: ab vier Stunden Startverzögerung kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax

Müssen Passagiere bis zum nächsten Tag auf ihren Flug warten, muss die Airline die Kosten für eine Hotelübernachtung sowie anfallende Transportkosten übernehmen.

Pünktlich am Check-in sein

Zur Wahrung ihrer Ansprüche sollten Fluggäste ihre Pflichten auch im Streikfall erfüllen. Besonders wichtig: Pünktlich am Check-in sein. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um einen kurzen Streik handelt. Passagiere, die einen kurzfristig von der Fluggesellschaft gebuchten Ersatzflug verpassen, verlieren sonst ihren Anspruch auf den Flug. Bestätigt die Airline vorab schriftlich, dass Passagiere mit einem späteren Ersatzflug reisen können, müssen Fluggäste hingegen nicht zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein.

Entschädigungsanspruch bei Streik

Egal ob ein Streik schon seit längerem angekündigt wurde oder eher kurzfristig beginnt: Airlines sind bei Streiks bislang in der Regel noch nicht verpflichtet, Entschädigungszahlungen zu leisten. Fällt ein Flug jedoch nicht in die unmittelbare Streikphase, sondern wird aufgrund der Auswirkungen des Streiks gestrichen, können Passagiere entschädigungsberechtigt sein. Insbesondere nach der akuten Streikphase kommt es immer wieder zu Überbuchungen, bei denen Passagiere auf der Strecke bleiben, die eigentlich vom Streik gar nicht betroffen sind. Flightright empfiehlt Reisenden, am besten von Experten prüfen zu lassen, ob sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.