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Füherschein
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Führerschein in Deutschland, Italien, Lettland und Holland nicht EU-konform

Die Europäische Kommission fordert DeutschlandItalienLettland und den Niederlanden dazu auf, die gemeinsamen europäischen Vorschriften über den Führerschein einzuhalten. Diese legt unter anderem fest, wie Einschränkungen der Fahrerlaubnis (zum Beispiel die Auflage, eine Brille zu tragen) und andere Zusatzangaben auf dem Führerschein dargestellt werden sollten.

Die nationalen Maßnahmen in Deutschland, Italien, Lettland und den Niederlanden laufen jedoch einigen dieser Anforderungen zuwider. Die vier Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu antworten. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Abmessungen und Gewichte von Transportgütern

Außerdem fordert die Deutschland, Polen und Slowenien auf, die EU-Vorschriften für höchstzulässige Abmessungen und Gewichte bestimmter Straßenfahrzeuge umzusetzen (Richtlinie 2015/719/EU) vollständig in nationales Recht umzusetzen.

Diese Vorschriften für den internationalen Straßenverkehr sind wichtig für das Funktionieren des Binnenmarktes und den freien Warenverkehr in Europa. Die Richtlinie sieht unter anderem Ausnahmeregelungen für schwere Lastkraftwagen vor, deren Aerodynamik verbessert wurde oder die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden. Damit soll vermieden werden, dass die Verwendung saubererer Fahrzeuge bestraft wird, die länger oder schwerer sind als Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb.

Die Richtlinie musste bis zum 7. Mai 2017 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um die Richtlinie vollständig umzusetzen. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben.