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Reisesicherungsfonds
© Daniela H. - AdobeStock

EU-Pauschalreise-Richtlinie tritt in Kraft

Zum 1. November 2021 tritt die Insolvenzabsicherung durch den neu geschaffenen Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) in Kraft. Damit ist der vom Gesetzgeber beschlossene Systemwechsel bei der Insolvenzabsicherung vollzogen. Reiseanbieter mit einem Umsatz ab zehn Millionen Euro im Jahr sind von nun an beim DRSF abgesichert. Meldet ein Reiseanbieter Insolvenz an, kümmert sich der DRSF um die Erstattung geleisteter Anzahlungen und die Rückführung der Reisenden aus dem Urlaubsort.

Die Neuregelung der Insolvenzabsicherung hat für Verbraucherinnen und Verbraucher den Vorteil, dass die bisherige Haftungsbeschränkung auf 110 Millionen Euro wegfällt.
Laut EU-Pauschalreise-Richtline müssen alle Kunden, die eine Pauschalreise buchen, für den Insolvenzfall des Reiseanbieters abgesichert sein. Eine Aufgabe, die bisher Versicherungen und Kreditinstitute übernommen haben.

95 Prozent der Reiseanbieter haben bereits den Sicherungsschein

Im Zuge der Thomas-Cook-Insolvenz hat der Gesetzgeber im Juni 2021 ein neues Absicherungssystem geschaffen, das sich an dem erfolgreichen Modell anderer EU-Staaten orientiert: Die Insolvenzabsicherung erfolgt durch einen zentralen Fonds. Am 31. August 2021 beauftragte das Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH mit der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags. Innerhalb von zwei Monaten gelang es dem DRSF das umfangreiche Antrags- und Prüfungsverfahren mit den Reiseanbietern durchzuführen. Von den rund 150 bewilligten Anträgen haben über 95 Prozent der Reiseanbieter bereits den Sicherungsschein erhalten. Mit den übrigen Anbietern ist der DRSF im Gespräch für eine konstruktive Übergangslösung.

DRSF-Geschäftsführer Thomas Schreiber: „Der Fonds gibt Reisenden die notwendige Sicherheit, im Insolvenzfall ihres Anbieters geschützt zu sein. Der Gesetzgeber hat hier einen stabilen Rahmen geschaffen, den der DRSF jetzt ausfüllen wird, um Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv abzusichern.“

Reisesicherungsfonds soll Ansprüche der Verbraucher*innen sichern

Damit der Reisesicherungsfonds im Insolvenzfall die Ansprüche im Sinne des Verbraucherschutzes umfänglich bedienen kann, baut er aus den Entgelten und Sicherheitsleistungen der Reiseanbieter bis Ende Oktober 2027 ein Zielkapital von 750 Millionen Euro auf. In der Übergangsphase bis zur Erreichung des Zielkapitals sichert die Bundesrepublik Deutschland die finanzielle Leistungsfähigkeit des Fonds ab. Die Aufsicht über den DRSF führt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Hintergrund zum Deutschen Reisesicherungsfonds

Kleinere Reiseanbieter können sich freiwillig beim DRSF absichern. Der DRSF verfolgt keine eigenen Ertragsinteressen, sondern dient ausschließlich der Umsetzung seines gesetzlichen Auftrags: der Bildung und Verwaltung des Fondsvermögens, dem Abschluss von Absicherungsverträgen und der Regulierung von Schäden im Insolvenzfall. Die Gesellschafter des DRSF sind der Deutsche Reiseverband (DRV), die Allianz selbständiger Reiseunternehmen (asr), das forum anders reisen – Verband für Nachhaltigen Tourismus (FAR), der internationale Bustouristik Verband (RDA) und der Verband Internet Reisevertrieb (VIR).