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Schlagwort: Reisesicherungsfonds

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© Daniela H. - AdobeStock

EU-Pauschalreise-Richtlinie tritt in Kraft

Zum 1. November 2021 tritt die Insolvenzabsicherung durch den neu geschaffenen Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) in Kraft. Damit ist der vom Gesetzgeber beschlossene Systemwechsel bei der Insolvenzabsicherung vollzogen. Reiseanbieter mit einem Umsatz ab zehn Millionen Euro im Jahr sind von nun an beim DRSF abgesichert. Meldet ein Reiseanbieter Insolvenz an, kümmert sich der DRSF um die Erstattung geleisteter Anzahlungen und die Rückführung der Reisenden aus dem Urlaubsort.

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