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Rentensystem
© Eigens - AdobeStock

Einheitliches Rentensystem in der EU derzeit nicht möglich

Es wird vorerst kein einheitliches Rentensystem in der Europäischen Union geben. Der Grund: Die nationalen Rentensysteme sind einfach zu unterschiedlich. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsmodelle für die private und betriebliche Altersvorsorge sowie die Wechselbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das berichtet das Portal ihre-vorsorge von der Deutschen Rentenversicherung.

2018 hatte die Europäische Union (EU) die Expertengruppe „Renten“ ins Leben gerufen. Zu dieser gehörten Vertreter aus Wissenschaft und Altersvorsorgeeinrichtungen, der Sozialpartner und der Europäischen Auf­sichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA) an. Aufgabe der Gruppe war, die Situa­tion der betrieblichen und privaten Altersvorsorge in den Mitgliedstaa­ten zu untersuchen und Hand­lungsempfehlungen für die EU und die Mitgliedtaaten auszusprechen.

Mehrsäulensystem als Rentensystem für alle EU-Länder empfohlen

Nun hat die Gruppe ihren Abschlussbericht veröffentlicht und Handlungsempfehlungen abgegeben. Darin stellen die Sachverständigen im Wesentlichen fest, dass es keine Lösung gebe, die für alle Mitgliedstaaten passt. Vor diesem Hintergrund empfehlen sie den Mitgliedstaaten, bei der Reform ihrer Rentensysteme für die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu sorgen und einen langfristigen ganzheitlichen Ansatz bei der Entwicklung von Mehrsäulensystemen zu verfolgen.

Die Mitgliedstaaten sollen finanzielle und gesetzliche Anreize bieten, damit die Sozialpartner – also Arbeitgeber und Gewerkschaften – gemeinschaftliche Altersvorsorge-Optionen einrichten, die eine Risikoverteilung zwischen den Mitgliedern gewährleisten. Diese sollen zudem die jeweiligen Kompetenzen der Sozialpartner und der unterstützenden Unternehmen respektieren.

Rentenpunkte für Kindererziehungs- und Pflegezeiten

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sollen künftig – ähnlich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands – Rentenpunkte anerkannt werden für Kindererziehungs- und sonstige Pflegezeiten. Neben der Sicherung der Rentenansprüche solle dies „als Anreiz dienen, dass Kindererziehung und Pflege gleich zwischen Männern und Frauen aufgeteilt wird“, heißt es.

Weiter empfehlen die Experten den Mitgliedstaaten in der Spar- und in der Auszahlungsphase für die Altersvorsorge steuerliche und/oder finanzielle Anreize für Zusatzrenten anzubieten, die bestimmte Mindestqualitätsanforderungen erfüllen. Diese Anreize sollen die Verschiedenartigkeit der Rentenarten und die damit verbundene Sozialpolitik eines Mitgliedstaats widerspiegeln.

Ferner sollen die EU, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner  kostengünstige Instrumente und Methoden entwickeln, um die Anfälligkeit europäischer Rentenversicherer für langfristige ökologische und soziale Nachhaltigkeitsrisiken zu bewerten.

Um alle künftigen Maßnahmen zu koordinieren, soll die EU ein Forum für den Austausch von Sozialpartnern, Rentenversicherern, Vertretungen der Versicherten, unabhängigen Sachverständigen und EU-Rentenbehörden einrichten.

Der vollständige Expertenbericht zum einheitlichen EU-Rentensystem kann hier als PDF in englischer Sprache heruntergeladen werden.

Nicht nur das Rentensystem ist uneinheitlich, sondern auch die durchschnittliche Arbeitsdauer eines EU-Bürgers und somit auch die Dauer des Ruhestandes. Wer 2018 in Deutschland ins arbeitsfähige Alter von 15 Jahren kam, muss ab diesem Zeitpunkt im Schnitt noch 38,7 Jahre arbeiten, bevor er oder sie in Rente gehen kann. Damit ist Deutschland im europäischen Vergleich nicht Spitzenreiter, liegt aber über dem Schnitt der 28 EU-Mitgliedstaaten von 36,2 Jahren Lebensarbeitszeit – 3,3 Jahre länger als noch im Jahr 2002.

Infografik: So lange dauert ein Arbeitsleben | Statista

Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Am längsten müssen die Isländerinnen und Isländer arbeiten: 46,3 Jahre Arbeitsleben hat ein heute 15-Jähriger oder eine 15-Jährige dort vor sich, bevor er oder sie die Rente genießen kann. Das kürzeste Arbeitsleben haben Italienerinnen und Italiener mit im Schnitt 31,6 Jahren.

Rentensystem von Island und der Schweiz verspricht am meisten Lebensqualität

Rentensystem in Europa
Global Retirement Index Report  zum Download

In Island und der Schweiz haben viele Rentner eine besonders große Chance auf einen unbeschwerten Ruhestand. Das zeigt die Statista-Grafik auf Basis des aktuellen Global Retirement Index (PDF-Download). Dieser Index bewertet die Lebenssituation von Rentnern auf Basis von Faktoren wie Gesundheit, Finanzen und Lebensqualität. Deutschland liegt auf Rang 13 von 44. In einem Bereich performed die Bundesrepublik unterdurchschnittlich: Finanzen.

Bewertet werden hier unter anderem die Steuerlast als auch die so genannte Altersabhängigkeit. Letzterer Indikator gibt etwa Aufschluss darüber, ob eine Gesellschaft in der Lage ist, die steigende Rentenlast finanziell zu schultern. Die Lage in Deutschland ist hier angespannt, weil einerseits die Geburtenzahlen abnehmen und andererseits die Lebenserwartung zunimmt. Demnächst wird die so genannte Babyboom-Generation in Rente gehen. Als Babyboomber werden die geburtenstarken Jahrgänge der Zeit von 1955 bis 1965 bezeichnet. Das Wirtschaftswunder sorgte damals für steigende Geburtenraten.

Infografik: Wo Altwerden Spaß macht | Statista

Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Besonders positiv ist die Situation von Ruheständlern in Island und der Schweiz. In Island bewertet der Index insbesondere das materielle Wohlbefinden sehr gut. Hier fließen Faktoren wie Einkommensgleichheit, Einkommen pro Kopf und die Arbeitslosenquote ein. Die Schweiz wiederum ist besonders stark im Bereich Lebensqualität. Dieser bewertet den Zustand der Umwelt, den Grad der Luftverschmutzung und die Lebenszufriedenheit der Einwohner. Schlusslicht Indien hingegen schneidet bei der Lebensqualität besonders schlecht ab. Zudem hat das Land starke Defizite im Bereich Gesundheit, wo die Lebenserwartung und die Gesundheitsausgaben pro Kopf bewertet werden.