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Zuwanderer aus Polen und Russland sollten Rentenkonto klären

Vor knapp 30 Jahren sind viele Versicherte aus Polen und Russland nach Deutschland gekommen. Mittlerweile haben die Zuwanderer das Rentenalter erreicht. Auch wenn der Zuzug einige Jahre her ist, sind die Versicherungskonten der Betroffenen häufig immer noch unvollständig. Eine frühzeitige Speicherung der Auslandzeiten führt zu einer kurzen Bearbeitungsdauer des Rentenbescheides und somit zu einer nahtlosen Rentenzahlung. Polen und Russland-Deutsche sollten daher ihren Kontostand bei der Rentenversicherung rechtzeitig klären.

Auslandszeiten nachweisen

Die im Ausland zurückgelegten (Beschäftigungs-)Zeiten können vielfach über das sogenannte Fremdrentengesetz oder über ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Polen die deutsche Rente steigern. Damit die Auslandszeiten berücksichtigt werden können, müssen diese gegenüber der Deutschen Rentenversicherung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Dieses können Betroffene mit einem Antrag auf die sogenannte Kontenklärung machen. Dieser sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, da die Unterlagen über die lang zurückliegenden Zeiträume meist nicht mehr vollständig sind und der Ermittlungsaufwand über Ländergrenzen hinweg sehr zeitintensiv ist.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung