Extrarente nach ausländischem Vorbild
Wer privat für das Alter vorsorgt, sollte dies einfach und rentabel tun können. Mit dem Modell der Extrarente sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig mehr Geld im Alter haben und automatisch über ihren Arbeitgeber einzahlen. Diesen Plan für ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt stellte Ende April 2019 die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor. Aus den positiven Erfahrungen anderer Länder mit einer automatischen Einbeziehung aller angestellter Arbeitnehmer sollte auch Deutschland lernen. Zu diesem Urteil kommt ein Gutachten im Auftrag des vzbv.
Opt-Out: unkomplizierter Zugang, mehr Rendite
Im Modell der Extrarente schlägt der vzbv vor, Verbraucher über ihren Arbeitgeber automatisch in die Extrarente einzubeziehen. Einer solchen erstmaligen Einbeziehung können sie sechs Monate lang widersprechen und erhalten dann alle Beiträge zurück (Opt-Out). Auch danach können Verbraucher jederzeit widersprechen, das einzahlte Geld bleibt aber bis zum Ruhestand in der Extrarente. Auch Verbraucher, die nicht automatisch einbezogen werden, wie beispielsweise Selbstständige, können proaktiv in die Extrarente einzahlen (Opt-In).
Laut Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv, trägt es erheblich zur Kostenersparnis und damit zu einer höheren Rente im Alter bei, wenn Verbraucher automatisch über den Arbeitgeber in eine private Altersvorsorge einbezogen werden. Schweden, Großbritannien und der US-amerikanische Bundesstaat Kalifornien machen es vor.
Von positiven Beispielen aus dem Ausland lernen
Ein aktuelles Gutachten, das die Philipps-Universität Marburg im Auftrag des vzbv erstellt hat, zeigt, dass sich Opt-Out-Modelle im Ausland etabliert haben. Untersucht wurden Altersvorsorge-Lösungen in Großbritannien, Schweden und Kalifornien. Dort erfolgt der Zugang zu staatlich organisierten Standardprodukten automatisiert über den Arbeitgeber. Dieser zieht die Beiträge vom Bruttolohn ab und leitet sie an den Betreiber des Standardprodukts weiter. Laut Gutachten senkt dieser Umstand die Kosten.
Die Kosten für die Standardprodukte in den Beispielländern liegen derzeit mittelfristig zwischen 0,2 und 0,5 Prozent des verwalteten Vermögens. In Deutschland zeichnet sich ein anderes Bild: Bei einer Stichprobe des vzbv für bestehende Riester-Verträge aus dem Jahr 2018 lagen die durchschnittlichen Kosten deutlich höher, nämlich bei etwa 1,5 Prozent des verwalteten Vermögens.
Die Beispiele aus dem Ausland zeigen auch, dass die Akzeptanz für Opt-Out-Modelle hoch ist und weiterwächst: In Großbritannien entscheiden sich nur zehn Prozent der Berechtigten aktiv gegen die automatische Einbeziehung. Eine vorbereitende Studie für das Standardprodukt in Kalifornien geht von einer gleich niedrigen Opt-Out-Quote aus.
Rahmenbedingungen berücksichtigen
In Schweden und Großbritannien gibt es eine bedarfsunabhängige Grundrente. In Deutschland hingegen gibt es nur eine bedarfsabhängige Grundsicherung. Dies müsse aus Sicht des vzbv bei der Einführung der Extrarente berücksichtigt werden. Die automatische Einbeziehung sollte erst ab einem bestimmten Einkommen greifen. Geringverdiener sollten aber selbst entscheiden können, ob sie in die Extrarente einzahlen wollen oder nicht.
Extrarente bringt extra Rente
Die Extrarente soll über die öffentliche Hand durch Ausschreibungen statt über gewinnorientierte Unternehmen organisiert werden. So sinken die Kosten für die Verwaltung massiv, Kosten für den Vertrieb entfallen ganz. Allein durch die geringeren Kosten fällt die spätere Rente für Verbraucher deutlich höher aus als bei heute üblichen Angeboten.