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Zusatzkosten bei Pauschalreisen
© Zoran Zeremski - AdobeStock

Diese Zusatzkosten lauern bei Pauschalreisen

Bei Hotels, Flügen und Pauschalreisen kann es zu unerwarteten Zusatzkosten kommen. Dies erschwert die Planung bei knappem Budget umso mehr. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erläutert, worauf zu achten ist, um ein böses Erwachen zu vermeiden.

Wer kennt das nicht? Nach einer langen Anreise möchte man sich direkt im Hotelzimmer erholen. Dafür braucht man mitunter einen früheren Check-In. Doch dieser wird mittlerweile oft gesondert in Rechnung gestellt. Auch Extrakosten fürs Frühstück oder Parkgebühren sind inzwischen gängige Praxis. Und eine örtliche Tourismussteuer wird zum Beispiel in Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Deutschland und Malta erhoben.

Darüber hinaus verlangen insbesondere Niedrigpreis-Hotels Nutzungsgebühren für Safe und Fernseher auf dem Zimmer. Auch schnelles Internet (über WLAN) kostet oft extra. In Spanien werden die Gäste mitunter für die Gepäckaufbewahrung und in den Niederlanden für die Nutzung des Föns zur Kasse gebeten. Und wer in Frankreich oder Finnland einen Bademantel ausleihen möchte, muss mit einer Extra-Gebühr rechnen.

Haustiere bedeuten regelmäßig Zusatzkosten

Das Haustier mitzubringen, kostet meist ebenfalls. Und zu den Aufenthaltskosten für das Haustier kommt mancherorts noch die Sonder-Endreinigung hinzu. Einige Hotels, zum Beispiel in Bulgarien, stellen die Zimmerreinigung, allerdings auch ohne Haustier, in Rechnung.

Und der Transfer vom Hotel zum Flughafen ist beispielsweise in Deutschland und in der Tschechischen Republik oftmals nicht inklusive. Was noch hinzukommen kann: In Spanien, Frankreich und Italien kosten an vielen öffentlichen Stränden Sonnenschirme und –liegen extra.

„Für die Urlauberin oder den Urlauber muss bereits bei der Buchung aus dem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorgehen, welche Leistungen inbegriffen sind und welche nicht bzw. was diese extra kosten. Bei Dienstleistungen, die in der Unterkunft angeboten werden (Handtuchausleihe, Nutzung von schnellerem Internet etc.), muss spätestens vor Ort ein deutlicher Hinweis auf die Zusatzkosten erfolgen“, sagt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

Das Pauschalreiserecht sieht europaweit unter bestimmten Bedingungen vor, dass der Veranstalter den Reisepreis auch nach der Buchung um bis zu acht Prozent anheben kann.

Die folgenden Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Der Vertrag enthält eine solche Preisanpassungsklausel.
  • Reisende wurden vor Vertragsabschluss mittels Formblattes darüber informiert.
  • Die Klausel sieht nicht nur eine Anhebung, sondern auch eine Senkung des Reisepreises vor.
  • Die Preiserhöhung wird mindestens 21. Tage vor der Abreise mitgeteilt.
  • Der Veranstalter mach transparent, wie der neue Preis sich berechnet wird und inwieweit die Kosten für Sprit und Kerosin, Hafen- bzw. Flughafengebühren gestiegen sind oder sich die Wechselkurse geändert haben. 

Andere Kostensteigerungen dürfen nicht auf Kundinnen und Kunden umgelegt werden. Waren die Kostensteigerungen allerdings bereits bei der Buchung absehbar oder ist eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, können Sie die Zahlung verweigern. Umgekehrt ist die Preissteigerung auch ohne Ihre Zustimmung wirksam, wenn alle genannten Bedingungen erfüllt sind. Bei Preissteigerungen von mehr als acht Prozent muss der Veranstalter die Reisenden informieren und auffordern, dass sie die Erhöhung innerhalb einer bestimmten Frist ausdrücklich annehmen oder vom Vertrag zurücktreten.

Äußern sich Betroffene innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Preiserhöhung als angenommen. Man sollte also auf jeden Fall rechtzeitig reagieren, falls man das Angebot nicht annehmen möchten. 

Zusatzkosten bei Flügen. Der Teufel steckt im Detail

Vor der Buchung muss den Reisenden der Flugpreis inklusive aller Steuern, Gebühren und Zuschläge angegeben werden. Allerdings behelfen sich die Airlines hier oft mit einem Trick: Zusatzleistungen, die früher im Ticketpreis enthalten waren, werden mittlerweile extra berechnet. Beispiele: Check-in am Flughafen (anstatt online), Aufgabegepäck, Sitzplatzwahl, Mahlzeiten.

Tipps: Zusatzkosten erkennen & vermeiden

  • Angebote vor der Buchung genau lesen, um zu erkennen, was im Preis inbegriffen ist. Bei Zweifeln: im Hotel/beim Veranstalter nachfragen.
  • Nutzen Sie Bewertungsportale. Hier können Sie sehen, ob sich andere Gäste über unerwartete Zusatzkosten beschwert haben.
  • Lassen Sie sich nach einigen Tagen eine Zwischenrechnung ausstellen, um zu prüfen, ob Zusatzkosten angefallen sind.
  • Wenn Sie zahlen müssen, um überhaupt ein- oder auschecken zu können, dann vermerken Sie „Zahlung unter Vorbehalt“ auf der Rechnung. Schreiben Sie anschließend umgehend an die Hotelleitung bzw. den Veranstalter.
  • Buchen Sie stornierbare Tarife. Diese sind vielleicht ein wenig teurer, ersparen Ihnen jedoch am Ende ggf. hohe Stornogebühren.
  • Statt Extra-Reiseversicherung: Prüfen Sie, ob die Versicherung Ihrer Kreditkarte nicht ausreicht.
  • Wenn Sie „all inclusive“ buchen, erleben Sie weniger Überraschungen bei den Nebenkosten für Essen und Trinken.
  • Buchen Sie rechtzeitig.
  • Nutzen Sie einen nicht so begehrten Flughafen.
  • Buchen Sie in der Nebensaison oder an nicht so stark frequentierten Wochentagen.
  • Statt Hotelparkplatz: Weichen Sie auf Park & Ride Parkplätze aus.