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Bei Flugproblemen in den Osterferien
© aanbetta - AdobeStock

Bei Flugproblemen in den Osterferien: Diese Rechte haben Reisende

Die diesjährigen Osterferien sind angesichts der Streiks ein erster Stresstest für Flughäfen und Fluggesellschaften. Flightright erläutert, welche Rechte den Passagiere bei Flugproblemen zustehen und wie sie ihren Anspruch auf Entschädigung am besten durchsetzen.

„Wir gehen davon aus, dass es an vielen deutschen Flughäfen auch in diesen Osterferien nicht reibungslos ablaufen wird und dass Passagiere sich auf Stornierungen und Verspätungen gefasst machen müssen. Airlines und Flughäfen versuchen zwar, den Personalmissstand auszugleichen und Abläufe zu automatisieren, dennoch wird der Flugbetrieb sicher nicht reibungslos verlaufen“, sagt so Claudia Brosche von Flightright.

Zudem bestehe die Gefahr, dass es zu weiteren Streiks im Flugsektor kommen wird. Falls diese Streiks in die Osterferienzeit fallen, sei ein erneutes Flugchaos inmitten der Ferienzeit kaum abzuwenden. Umso problematischer sei es, dass sich viele Flugreisende ihrer Rechte bei Flugproblemen nicht im Klaren sind. So ergab eine Umfrage, die das Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von Flightright im letzten Jahr mit 2047 Flugreisenden durchführte, dass etwa zwei Drittel der Flugreisenden nicht wissen, dass ihnen laut EU-Verordnung eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro von der Airline zustehen können, wenn diese die Schuld trägt. Die Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis und bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden oder einem Flugausfall möglich.

Diese Rechte haben Flugreisende bei Flugproblemen in den Osterferien

Fluggäste sollten bereits von zu Hause zu prüfen, ob der Abflug verspätet ist oder gestrichen wurde. Den Status ihres Fluges können Flugreisende am besten auf den Websites der Flughäfen oder auch der Airlines nachvollziehen. Zudem sollten sie sich besonders in der Hauptreisezeit rechtzeitig über mögliche Flugzeitänderungen informieren und auch mehr Zeit für Sicherheitskontrollen und Gepäckabfertigungen einplanen. Wir empfehlen außerdem, Flüge mit Abflug am Vormittag zu buchen, da der Rückstau ausgefallener Flüge geringer ist. Festgehalten sind die geltenden Rechte von Flugreisenden bei Annullierung oder Verspätung in der EU-Fluggastrechte-Verordnung.

1. Flugannullierung
Passagiere haben bei einem Flugausfall grundsätzlich Anspruch auf einen Ersatzflug oder die Erstattung des Tickets. Buchen sich Reisende ein neues Ticket, ist es möglich, sich das teurere Ticket erstatten zu lassen. Wird ein Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert, können Passagiere nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro pro Person zustehen. Flugreisende haben in Deutschland drei Jahre Zeit, um eine Entschädigung für ihre Flugprobleme zu fordern. Ist der Flugausfall durch außergewöhnliche Umstände verursacht worden, zum Beispiel durch Streiks der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals, Unwetter oder Vogelschlag und hat die Airline im Zweifel gerichtlich bewiesen, alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen zu haben, gibt es keine Entschädigung. Flugreisende haben dann weiterhin Anspruch auf eine Rückzahlung des Ticketpreises.

Aber: Streikt das Airline-Personal (Pilot*innen, Flugbegleiter*innen, Bodenpersonal), wie in diesem Jahr regelmäßig bei Lufthansa oder Eurowings zu sehen war, liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor.

2. Flugverspätung
Passagiere haben ab zwei Stunden Wartezeit Anspruch auf Versorgung mit Getränken und Snacks durch die Airline. Falls Fluggäste mehr als drei Stunden später am Zielflughafen ankommen, kann ihnen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung je nach Länge der Flugstrecke eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen. Auch bei verpassten Anschlussflügen besteht der Anspruch auf Entschädigung. Beide Flüge müssen jedoch Teil einer einheitlichen Buchung gewesen sein. Der Anlass der Reise spielt für die Entschädigung keine Rolle. Auch wie viel Geld Flugreisende für das Flugticket bezahlt haben, ist nicht relevant, selbst wenn das Ticket nur einen Euro gekostet hat. Individualreisende und Pauschalreisende haben bei einer Flugverspätung genauso Anspruch auf eine Entschädigung wie Geschäftsreisende.

Wichtig: Auch Babys und Kinder haben bei einer Flugverspätung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Einzige Bedingung ist, dass für das Kind ein Ticket gekauft wurde und es nicht kostenlos mitgeflogen ist.

„Vielen zum Beispiel auch nicht bewusst, dass man sich im Falle eines Flugausfalls selbst ein Ticket kaufen und die neuen Ticketkosten von der Airline erstatten lassen kann, wenn die Airline keine Alternative anbietet.“

3. Streik
Im Flugbetrieb verursachen Streiks regelmäßig Störungen, die für Flugreisende sehr unangenehm sein können. Falls ein Streik zur kurzfristigen Annullierung des Fluges oder einer großen Verspätung führt, sind Airlines verpflichtet, Flugreisenden zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Ersatztransport zu organisieren. Müssen Flugreisende am Flughafen längere Zeit warten, haben sie zudem Anspruch auf Versorgung in Form von Getränken, Mahlzeiten, Telefonaten und sogar Hotelübernachtungen. Sollte sich der Flug um mehr als fünf Stunden verspäten oder komplett ausfallen, können Flugreisende den Ticketpreis zurückverlangen.

Streikt das Personal der Fluggesellschaft, kann ein Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro vorliegen. Der EuGH entschied in einem Urteil vom 17.04.2018 unter anderem, dass ein plötzlicher Streik der Mitarbeitenden der Airline kein außergewöhnlicher Umstand ist und die Airline so bis zu 600 Euro Entschädigung zahlen muss. Aber auch, wenn die Flughafenmitarbeitenden oder die Fluglotsinnen und -lotsen streiken, sind die Airlines nicht automatisch von der Entschädigungszahlung befreit. Laut Brosche können Passagiere auch dann einen Anspruch haben, wenn die Airlines nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um die Folgen des Streiks so gering wie möglich zu halten.

4. Pauschalreise abgesagt
Die Rechte von Urlaubenden sind in der EU-Pauschalreise-Richtlinie geregelt und diese Richtlinie hält fest: Kann eine Reise nicht wie geplant durchgeführt werden, können Veranstalter sie absagen. Reisende müssen dann das Geld für Hotel und Flug in voller Höhe zurückbekommen. Sie müssen auch keine Gutscheine für ihren ausgefallenen Pauschalurlaub akzeptieren und können auf eine Rückzahlung des Reisepreises bestehen. Dabei muss sich bei Problemen direkt an die Reiseveranstaltern gewandt werden. Nur wenn die Reise ausschließlich aufgrund der Flugannullierung oder -verspätung beeinträchtigt wurde, können sich Reisende mit der Entschädigungsforderung direkt an die Airline wenden.

Ersatzticket auf eigene Faust buchen

„Viele Flugreisende kennen ihre Rechte nicht. So ist vielen zum Beispiel auch nicht bewusst, dass man sich im Falle eines Flugausfalls selbst ein Ticket kaufen und die neuen Ticketkosten von der Airline erstatten lassen kann, wenn die Airline keine Alternative anbietet“, so Brosche abschließend. 

Diese Nationen streiken am häufigsten

Die Arbeitnehmenden Frankreichs sind bekannt dafür für ihre Arbeiterrechte einzustehen und dafür lautstark auf den Straßen zu protestieren. Was die Streikbereitschaft anbelangt werden sie nur von den Nachbarinnen und Nachbarn aus Belgien übertroffen. Laut Untersuchungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung streiken unsere westlichen Nachbarländer weltweit am meisten.

bei Flugproblemen in den Osterferien - Streiks im Vergleich

Wie die Statista-Grafik zeigt, gab es in Belgien in den Jahren 2011 bis 2020 durchschnittlich rund 97 Ausfalltage pro 1.000 Beschäftigte, in Frankreich waren es mit 93 Tagen nur einige weniger. In der Datensammlung zu Frankreich fehlt allerdings noch das aktuellste Jahr 2020. Zum Vergleich: Die Deutschen bringen es auf gerade einmal auf einen Jahresdurchschnitt von 18 Tagen. Weitere Nationen in denen Beschäftigte dem Arbeitskampf viel Zeit widmen sind Kanada (79 Tage) sowie Finnland und Spanien mit jeweils 52 beziehungsweise 48 Tagen pro 1.000 Arbeitnehmende.