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©Animaflora PicsStock, AdobeStock

Streik des Flughafenpersonals: Das sind Ihre Rechte

Fällt der Flug aufgrund eines Streik des Flughafenpersonals aus, haben Fluggäste unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ersatzbeförderung, die die ausführende Airline beziehungsweise der Pauschalreise-Veranstaltende anbieten muss. Zum Beispiel ein anderer Flug oder die Beförderung per Bahn oder Bus. All dies muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt und zu vergleichbaren Reisebedingungen erfolgen.

Passagiere müssen die Ersatzbeförderung aber nicht annehmen. Sie können stattdessen ganz auf den Flug verzichten und sich den Ticketpreis erstatten lassen. Individualreisende wenden sich dazu an die Airline. Pauschalreisende müssen sich dafür an den entsprechenden Reiseveranstalter wenden.

Anspruch auf Betreuungsleistungen

Darüber hinaus haben Fluggäste, die aufgrund eines Streik des Flughafenpersonals am Flughafen gestrandet sind, Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen wie beispielsweise kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit. Wenn die Weiterreise erst am nächsten Tag stattfindet besteht zudem ein Anspruch auf kostenlose Hotelunterbringung und Transfer. Egal, ob Individualreisende oder Pauschalreisende: Ihr Ansprechpartner ist in diesem Fall die Airline. Gehen Sie zum Schalter und machen Sie Ihre Ansprüche geltend!

Pauschalreisende können bei einer erheblichen Verspätung außerdem unter Umständen einen Reisemangel und damit eine Minderung des Reisepreises geltend machen.

Kostenfreie Hilfe bei Flugärger

Egal ob Flugannullierung, Verspätung, Überbuchung oder Gepäckverlust: Sitzt die Airline in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich, können Reisende sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland wenden. Die Unterstützung ist kostenfrei, vorrausgesetzt, dass Sie die Airline beziehungsweise den Pauschalreiseveranstalter zuvor selbst kontaktiert haben.

Ausführliche Informationen zu Ihren Rechten bei Annullierung oder Verspätung erhalten Sie ebenfalls von der EVZ unter: Fluggastrechte: Entschädigung bei Flugverspätung & Flugausfall. Sollte das EVZ Deutschland für ihren individuellen Fall ausnahmsweise einmal nicht zuständig sein, erhalten Sie Informationen zu weiteren möglichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die in Ihrem Fall behilflich sein können.

Wenn der Erstkontakt mit der Airline schwer fällt

Reisende, die sich zunächst selbst an die Airline wenden müssen, unterstützt das EVZ Deutschland mit einem kostenfreien Musterschreiben. Dieses wird im Selbsthilfebereich der EVZ bereitgestellt. Passagiere geben beispielsweise Daten wie Airline, Flugnummer und Höhe der Verspätung ein. Der anschließend angezeigte Mustertext kann einfach kopiert und in einer E-Mail an das Flugunternehmen geschickt werden. Erstellt werden können die Schreiben auf Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch. Die deutsche Übersetzung wird bei fremdsprachlichen Schreiben mitgeliefert. Die Kontaktdaten der größten Airlines finden Sie ebenfalls auf der Seite des EVZ Deutschland.