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© Nelos - Fotolia.com

Reise verkaufen und Stornokosten sparen

Wer eine Reise nicht wie gebucht antreten kann, muss unter Umständen mit hohen Stornokosten rechnen. Doch der verpatzte Urlaub muss nicht auch noch ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der erhoffte Traumurlaub lässt sich an Dritte weiterverkaufen, so kann zumindest ein Teil der Reisekosten wieder reingeholt werden. Die ARAG-Rechtsexperten sagen, wie das geht.

Wie hoch können Stornokosten werden?

Reisen bucht man meist mehrere Wochen oder Monate vor dem Urlaubsantritt. So bleibt mehr Zeit für die Vorfreude! Doch auch das Risiko, dass etwas dazwischenkommt, wächst. Eine Trennung vom Partner, eine Krankheit, ein Notfall in der Familie oder die Angst vor Anschlägen können der Grund sein. Selbst eine abgeschlossene Reisekostenrücktrittsversicherung greift in vielen Fällen nicht. Das ist dann nicht nur ärgerlich, sondern unter Umständen auch richtig teuer. Die Stornokosten können Wochen vor dem Urlaub schon 30 Prozent des Reisepreises betragen und erhöhen sich schrittweise bis zum Reiseantritt auf 95 oder gar 100 Prozent.

Gute Möglichkeit: Benennung eines Ersatzreisenden

Internetportale vermitteln stornogefährdete Pauschalreisen oder Flüge weiter. Das ist laut den ARAG-Rechtsexperten in der Regel auch möglich. Für Pauschalreisen heißt es dazu im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): „Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.“ Der Veranstalter darf auch nur widersprechen, wenn der neue Reisende „bestimmte Eigenschaften“ nicht erfüllt. Dazu gehört zum Beispiel das Visum für das Urlaubsland oder bei Aktivreisen eine entsprechende körperliche Verfassung.

Rainer Huang auf unsplash.com
Rainer Huang auf unsplash.com

Stornoportale sind also ein Online-Marktplatz für Reisen und Flüge. Verbraucher, die ihren Urlaub nicht antreten können, stellen hier Reisen oder Flüge ein. Interessierte können sich dann melden und Reise oder Flug übernehmen. Dadurch profitieren beide Seiten: Der Verkäufer bekommt zwar meist nicht den kompletten Reisepreis zurück, spart aber die hohen Stornogebühren. Der Käufer bekommt Reisen oder Flüge meist günstiger als normal gebuchte.

Welche Kosten entstehen bei Stornoportalen?

In der Regel kann man seine Reise kostenfrei in das Portal einstellen. Erst bei einer erfolgreichen Vermittlung zahlt der Verkäufer eine Provision. Diese beträgt ca. 20 Prozent des gesparten Stornobetrags. Die drohenden Stornogebühren sind meist recht hoch. Im Schnitt liegen sie bei ca. 70 Prozent des Reisepreises. Auf der anderen Seite kann man auf diesem Weg natürlich auch selbst Reisen kaufen und ein Schnäppchen machen. Und da gilt: je kurzfristiger, umso günstiger. Da können bei einer Pauschalreise unter Umständen noch ein paar hundert Euro gespart werden. Darüber hinaus muss bei der Airline oder beim Reiseveranstalter zwar manchmal noch eine Namensänderungsgebühr bezahlt werden, wenn man Pauschalreise oder Flug an jemand anderen abtritt. Diese Gebühr hält sich im Vergleich zu den Stornogebühren laut den ARAG-Rechtsexperten aber in Grenzen.

Quelle: ARAG -Rechtstipps und Gerichtsurteile