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Kein Widerrufsrecht bei Pauschalreisen

Haben Urlauber eine Pauschalreise gebucht, können sie diese Buchung nicht widerrufen. Das verdeutlicht ein Urteil des Amtsgerichts Idstein (Az.: 31 C 201/13 (23)). Im vorliegenden Fall hatte der spätere Kläger eine Pauschalreise für zwei Personen nach Zypern über ein Reiseportal im Internet gebucht. Nur einige Tage später widerrief er die Reise beim Veranstalter, eine Reiserücktrittsversicherung hatte er nicht abgeschlossen. Der Veranstalter kündigte den Reisevertrag und stellte ihm daraufhin Stornokosten in Höhe von 90 Prozent des Reisepreises in Rechnung, denn der Reisebeginn stand in weniger als 14 Tagen bevor.

Der Kunde weigerte sich, diese Gebühr zu zahlen, hatte er doch seiner Ansicht nach nur den Vertrag widerrufen und nicht die Reise storniert. Die Richter folgten seiner Argumentation nicht. Bei Reiseverträgen gäbe es kein Widerrufsrecht, denn sie seien von den Bestimmungen über Fernabsatzgeschäfte ausgeschlossen. Im Unterschied zu diesen müsse der Veranstalter seine Leistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt erbringen. Und auch wenn der Kunde das Wort selbst nicht benutzt habe, handele es sich eindeutig von seiner Seite her um einen Reiserücktritt. Denn aus den Formulierungen in der E-Mail des Mannes gehe eindeutig hervor, dass der Reisevertrag rückgängig gemacht werden sollte.

Quellen: www.cibt.de und www.tip.de

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