Pauschalreise: Teure Umbuchungen rechtens
Sind Reisende zum geplanten Reisezeitpunkt einer Pauschalreise kurzfristig verhindert, wollen viele die gebuchte Reise auf einen Ersatzteilnehmer übertragen, um hohe Stornierungskosten zu verhindern.
Sind Reisende zum geplanten Reisezeitpunkt einer Pauschalreise kurzfristig verhindert, wollen viele die gebuchte Reise auf einen Ersatzteilnehmer übertragen, um hohe Stornierungskosten zu verhindern.
Haben Urlauber eine Pauschalreise gebucht, können sie diese Buchung nicht widerrufen. Das verdeutlicht ein Urteil des Amtsgerichts Idstein (Az.: 31 C 201/13 (23)). Im vorliegenden Fall hatte der spätere Kläger eine Pauschalreise für zwei Personen nach Zypern über ein Reiseportal im Internet gebucht.
Die von vielen Reiseveranstaltern in ihren AGB geforderten Anzahlungen auf den Reisepreis sind besonders bei kurzfristigen Reisen oft zu hoch. Verbraucherschützer haben dagegen geklagt und Recht bekommen. Reiseveranstalter dürfen jetzt nur noch in Ausnahmefällen mehr als 20 Prozent Anzahlung für kurzfristige Pauschalreisen verlangen.