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Unmittelbare Distanz zwischen Abflugort und Zielflughafen entscheidet über Höhe der Ausgleichszahlung
Recht & Steuern im Ausland

Unmittelbare Distanz zwischen Abflugort und Zielflughafen entscheidet über Höhe der Ausgleichszahlung

Um die Höhe der Entschädigung bei einer Flugverspätung zu berechnen zählt die tatsächliche Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen. Nicht berücksichtigt wird die Entfernung zu einem Umsteigeflughafen. Dies hat das Landgericht Landshut in einem Urteil (Az.: 13 S 2291/15) entscheiden.

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