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Wie heirate ich eine Chinesin? Leitfaden für die deutsch-chinesische Eheschließung

Für viele Deutsche ist China besonders in wirtschaftlichen Zusammenhängen ein Begriff. Mit seiner scheinbar unaufhaltsam wachsenden Wirtschaft und der zunehmenden Kaufkraft weltweit zieht das Reich der Mitte seit vielen Jahren die globale Aufmerksamkeit auf sich. Auch internationale Liebesbeziehungen werden durch den Kontakt mit dem Ausland häufiger. Doch welche diplomatisch-bürokratischen Hürden gilt es zu überwinden, um beispielsweise in Deutschland deutsch-chinesisch zu heiraten?

Immer mehr Menschen beschäftigen sich mit China betreffenden Themen, sei es aus wirtschaftlichen Gründen oder aus kulturellem Interesse. Früher oder später ist es unausweichlich, dass diese Menschen entweder mit chinesischen Arbeitskollegen, Kommilitonen oder SprachpartnerInnen in Kontakt kommen oder einfach deutsch-chinesische Freundschaften schließen. Eine interessante und vielleicht unerwartete Begleiterscheinung kann dabei die Liebe sein. Anders als der Titel dieses Artikels verkürzt, kann dies natürlich für Männlein und/oder Weiblein auf beiden Seiten gelten. Statistisch deutlich häufiger ist jedoch bis heute, dass deutsche Männer chinesische Frauen heiraten.

Die Liebe ist etwas Wunderbares. Sind die unvermeidbaren interkulturellen Differenzen überwunden, möchten viele den nächsten Schritt wagen und heiraten. Doch treffen viele Deutsche auf ein Problem, sofern sie eine Chinesin oder einen Chinesen in Deutschland heiraten wollen. „Wie heirate ich eine Chinesin in Deutschland“, lautet oft die Frage, auf die sicherlich schon viele Chinainteressierte in chinabezogenen Internetforen oder Websites trafen. Vielleicht beschäftigt Sie dieser Gedanke zurzeit selbst? Im Folgenden soll der Artikel etwas Klarheit verschaffen, welche Bemühungen notwendig sind, um eine deutsch-chinesische Ehe in Deutschland erfolgreich einzugehen.

Die Ausgangssituation: Chinesen und Deutsche in Deutschland

An dieser Stelle ist ein wichtiger Hinweis zu beachten. Der Artikel bezieht sich auf die Situation, in der die Chinesin oder der Chinese die chinesische Staatsbürgerschaft besitzt, aber in Deutschland lebt. Ein bisschen komplizierter wird es, wenn die Verlobte oder der Verlobte in China lebt. Wollen zwei chinesische Staatsbürger in Deutschland heiraten, übernimmt die chinesische Botschaft oder ein chinesisches Generalkonsulat in Deutschland die Zuständigkeit.

Die benötigten Dokumente für die Eheschließung

Die Fragestellung „Wie heirate ich eine Chinesin in Deutschland“ impliziert die zentrale Frage nach den richtigen Dokumenten. Eines vorweg, einen vernünftigen Hinweis oder eine allgemein gültige Antwort finden Sie in Internetforen oder auf irgendwelchen Websites sicherlich nicht. Viele Personen fragen gerne Freunde aus chinesischen Kreisen. Doch oft sind die Antworten auch hier nicht aussagekräftig und beschwören Komplikationen, die der betroffenen Personen Sorgenfalten auf die Stirn zaubern. Der beste Tipp ist, zum zuständigen Standesamt zu gehen und nachzufragen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, eine Akte des Pärchens anzulegen und einen groben Zeitraum für die Eheschließung festzulegen.

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Nicht jedes Standesamt verlangt die gleichen Unterlagen. Im Regelfall handelt es sich um vier Dokumente: Benötigt werden:

  • eine Geburtsurkunde der Chinesin oder des Chinesen
  • die Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Deutschland
  • eine Ledigkeitsbescheinigung und
  • ein gültiger Reisepass.

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Für die Meldebescheinigung ist ein Gang zum Bürgeramt nötig, das den Nachweis aushändigt. Damit sind die Meldebescheinigung und der Reisepass definitiv die leichtesten Bausteine auf dem Weg zur gemeinsamen Ehe.

Beantragen, übersetzen und beglaubigen…

Ein bisschen komplizierter wird es mit den restlichen Dokumenten. Der Antrag der Ledigkeitsbescheinigung findet in der chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Generalkonsulat in Deutschland statt. Ein persönliches Erscheinen ist selbstverständlich unabdingbar. An dieser Stelle darf der Antragssteller wahlweise zwischen einem chinesischsprachigen oder deutschsprachigen Exemplar entscheiden. Es empfiehlt sich, die deutschsprachige Bescheinigung zu beantragen, da sie das deutsche Standesamt verlangt. Ansonsten ist eine zusätzliche Übersetzung mit notarieller Beglaubigung notwendig.

Um die Geburtsurkunde einreichen zu können, muss diese erst übersetzt werden. Die Geburtsurkunde steht im Hukou, dem chinesischen Wohnsitz-Melderegister für Bürger der VR China. Informationen zu den Eltern stehen dort ebenfalls geschrieben, falls das Standesamt diese Informationen wünscht. Das Problem ist, dass sich der Hukou im Regelfall bei den Eltern der betroffenen Person in China befindet. Daher ist es ratsam, die Übersetzung vor Ort in China anzufertigen und beim zuständigen Amt des Kreises oder der Provinz beglaubigen zu lassen. Das beglaubigte Dokument muss dann über das Amt für auswärtige Angelegenheiten an die deutsche Botschaft in Peking oder ein deutsches Generalkonsulat in China geschickt werden. Diese bestätigen die Gültigkeit der beglaubigten Übersetzung und die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Originaldokument. Die Bearbeitungszeit kann zwischen einer und vier Wochen variieren.

Der Endspurt: das Jawort fest im Blick

Sind alle vier Dokumente beisammen, reichen die Antragssteller diese beim Standesamt ein. Das Standesamt nimmt alles entgegen und prüft die Ehefähigkeit der beiden Verlobten. Dafür leitet es die Unterlagen an das zuständige Kammergericht weiter. Nach Eingang des Antrags setzt das Kammergericht erst die für die Bearbeitung zu entrichtende Verwaltungsgebühr fest. Diese beträgt  je nach den Einkommensverhältnissen des Antragsstellers und des Aufwandes der Sachbearbeitung zwischen 40 Euro und 300 Euro. Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens drei Wochen. Das Standesamt informiert die Verlobten über die Erteilung der Ehefähigkeit und vereinbart gemeinsam einen konkreten Termin für die Eheschließung.

Alternatives Szenario: Partner in China

Lebt der Partner nicht in Deutschland, sondern in China, gestaltet sich die Situation anders. Um in Deutschland heiraten zu können, ist zunächst ein Antrag für ein Heiratsvisum notwendig. In diesem Fall empfiehlt es sich ebenfalls, die betroffenen Ämter direkt anzusprechen und sich Auskunft erteilen zu lassen. Dann ist direkt deutlich, welche Unterlagen und Auflagen die Antragssteller erfüllen müssen. Es ist natürlich auch möglich, die Verlobte oder den Verlobten mit einem Touristenvisum einfliegen zu lassen und alternativ in Dänemark zu heiraten. Allerdings ist es dann der betroffenen Person verwehrt, das Visum in Deutschland in einen längerfristigen Aufenthaltstitel umzuwandeln. Diesen beantragt die betroffene Person persönlich in der Deutschen Botschaft in Peking oder in einem deutschen Generalkonsulat in China.

Quelle:  ICC Portal, Autor : Patrick Müsker