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© Roy Pedersen - Fotolia.com

Reisemängel dokumentieren und im Urlaub geltend machen

Fehlt dem Hotelzimmer der gebuchte und zugesagte Meeresblick, sind die Zimmer schmutzig oder weicht die Lage des Hotels von der gebuchten Örtlichkeit ab, sollten dokumentierte Reisemängel geltend gemacht werden. Wichtig dabei ist, dass die Reklamationen bereits im Urlaub vor Ort, zunächst beim Reiseleiter, geltend gemacht werden. Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung (GVI) stellt auf ihrer Homepage Hilfen zur korrekten Reklamation von Reisemängeln zu Verfügung.

Reisemängel müssen dokumentiert werden

Egal ob Lastminute-Reise und Frühbucher Angebot oder Luxusreise, alle Pauschalreisen unterliegen dem Reiserecht. Laut Wikipedia bedeutet Pauschalreise „eine Reise, bei der ein Reiseveranstalter eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu einem einheitlichen Gesamtpreis und im eigenen Namen verspricht zu erbringen.“ Sollten sich nun gebuchte und zugesicherte Reiseleistungen von denen im Hotel vorgefundenen Reiseleistungen negativ unterscheiden, hat der Reisende während seines Urlaubs das Recht zur Reklamation und Reisemängel geltend zu machen. Der Urlauber sollte auf jeden Fall sofortige Abhilfe beim Reiseleiter fordern, um seinen Urlaub wie versprochen verbringen zu können. „Die Reisemängel müssen korrekt und explizit dokumentiert und durch Fotos bewiesen werden, eventuell können auch Zeugen benannt werden“ betont Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

Frankfurter Tabelle bei Reisemängeln anwenden

Konnte während des Urlaubs keine Abhilfe der Reisemängel geschaffen werden, hat der Urlauber nach der Rückkehr lediglich einen Monat Zeit, um Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend zu machen, weist Buck auf die Fristenwahrung der Reklamation von Reisemängeln hin. In einer Auflistung sollten die dokumentierten Mängel beschrieben sein. Außerdem sollte mit Hilfe der „Frankfurter Tabelle“ eine Summe genannt werden, die vom Reiseleiter als Ersatz verlangt wird.
Infos zu Reisemängeln

Ausführliche Informationen und Hinweise zu Reisemängeln und Musterbriefe zur Geltendmachung finden verärgerte Urlauber auf der Webseite der GVI unter der Rubrik „Gratis“ „Reisen Spezial“.

Quelle: Geld und Verbraucher Interessenvereinigung e.V.