Seminartipp: Mitarbeiterentsendung nach China
Um Personalverantwortliche deutscher Unternehmen mit Chinabezug bei der Entsendung ihrer Mitarbeiter nach China zu unterstützen, veranstaltet die BDAE GRUPPE abermals am 23. Novmeber 2017 ein Fachseminar zum Thema „Herausforderungen der Mitarbeiterentsendung nach China“.
Auch wenn sich Chinas Wirtschaftswachstum in den vergangen Jahren verlangsamt hat, ist die Volksrepublik dennoch die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt und zieht nach wie vor Investoren aus aller Welt ins Land. Damit steigt auch weiterhin die Zahl der Entsendungen nach China.
Haftungsrisiken minimieren
Personalverantwortliche, die bereits erste Erfahrungen mit der Planung und Umsetzung einer solchen Entsendung gesammelt haben wissen, dass die Entsendung nach China so zu gestalten ist, dass unternehmerische Ziele erreicht und gleichzeitig die Erwartungen des Mitarbeiters erfüllt werden.
Die besondere Schwierigkeit liegt neben den sich häufig ändernden Bedingungen auch darin, dass diese Gesetze innerhalb Chinas unterschiedlich interpretiert werden und deshalb in den einzelnen Provinzen verschiedene Verfahrensweisen angewendet werden. Personalverantwortliche, die ihre Mitarbeiter nach China entsenden, sollten diese neuen Bestimmungen jedoch kennen und einhalten. Bei Verstößen drohen neben empfindlichen Geldstrafen zudem Landesverweise sowie Einreiseverbote und schlimmstenfalls Haftstrafen.
Lösungen aufeinander abstimmen
Vor einer Entsendung sollten die Verantwortlichen alle kritischen Punkte klären. Dazu zählen Fragen wie: Was sollte bei der Beantragung des Arbeitsvisums bereits im Vorfeld beachtet werden? Wird ein lokaler Vertrag oder ein Entsendevertrag für die Erteilung der Arbeitsgenehmigung benötigt? Welche Auswirkungen haben steuerrechtliche Entscheidungen auf die Sozialversicherung des Mitarbeiters? Wie wirkt sich das deutsch-chinesische Sozialversicherungsabkommen aus? Welche Vorgaben müssen hinsichtlich der Steuerpflicht sowohl vom Unternehmen als auch vom Expat erfüllt werden? Welche Neuerungen gibt es durch das im März letzten Jahres unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zwischen China und Deutschland?
Diese und weitere Fragen will die BDAE GRUPPE an dem eintägigen Seminar gemeinsam mit Spezialisten unterschiedlicher Rechtsgebiete klären. Ziel ist es, den Teilnehmern ausreichend Fakten an die Hand zu geben, um Haftungsrisiken und Entsendeabbrüche zu vermeiden.
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Seminardaten:
Datum: 23. November2017
Zeit: 9.30 bis 17.30 Uhr
Ort: Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg
Das Seminarprogramm sowie Anmeldeunterlagen finden Interessierte hier.
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