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©Darren Baker, AdobeStock

Wintereinbruch verursacht Flugchaos bei Lufthansa: Diese Rechte haben Flugreisende jetzt

Im Flugbetrieb der Lufthansa am Frankfurter Flughafen haben der Wintereinbruch und eine interne IT-Störung zu Problemen geführt. Wie der Konzern am Montagabend mitteilte, kann es zu Verspätungen bei Flügen von und nach Frankfurt kommen, auch mit Flugausfällen muss gerechnet werden. Welche Rechte betroffene Flugreisende haben, erklärt Claudia Brosche, Fluggastrechte-Expertin bei Flightright.

Dass der Wintereinbruch und die sich daraus ergebenden Flugprobleme bei der Lufthansa grundsätzlich als außergewöhnlicher Umstand betrachtet werden können, so Brosche. Trotz der jährlichen Wiederkehr des Wintereinbruchs kommt dieser für die Fluggesellschaften letztlich überraschend, obwohl damit zu rechnen ist. Brosche betont, dass die Airlines sich besser auf die Wintermonate vorbereiten sollten, anstatt sich darauf auszuruhen, dass sie nichts gegen Schneefall unternehmen können. Selbst wenn man einen außergewöhnlichen Umstand annimmt, kann die Fluggesellschaft den Entschädigungsanspruch nicht direkt ablehnen. Lufthansa ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Probleme so gering wie möglich zu halten. Infolgedessen muss sie Passagiere so schnell wie möglich an das geplante Endziel befördern und dabei auch andere Fluggesellschaften, indirekte Flüge sowie alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn und Taxi berücksichtigen. Brosche hebt hervor, dass selbst bei fehlender oder nur sehr verspäteter Ersatzbeförderung ein Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro bestehen kann.

Fällt der eigene Flug wegen des Wintereinbruchs aus, haben Fluggäste neben einer möglichen Ausgleichszahlung die Wahl zwischen einer anderweitigen Beförderung zum Zielort oder der Erstattung des Flugpreises. Bietet die Fluggesellschaft keine Ersatzbeförderung an, kann der Fluggast selbst eine Verbindung, auch mit der Bahn, wählen. Die Kosten können dann bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden. Brosche abschließend: „Falls ein Ersatzflug erst am nächsten Tag verfügbar ist, muss die Fluggesellschaft eine Unterkunft in einem Hotel sowie den Transport dorthin organisieren. Bei einer Flugverspätung von mehreren Stunden besteht das Recht auf kostenlose Mahlzeiten und Getränke.“

Allgemeine Rechte bei Flugproblemen

Nach EU-Recht haben Passagiere bei mehr als dreistündiger Verspätung, Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug oder ungerechtfertigter Nichtbeförderung Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Diese Ansprüche können unabhängig vom Ticketpreis drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Dies gilt also auch für 1-Euro-Flüge. Die Geltendmachung der Ansprüche ist mit keinerlei Nachteilen verbunden. Flightright setzt diese Ansprüche für betroffene Flugreisende kompetent und erfolgreich bei den Airlines durch – alleine haben Verbraucherinnen und Verbraucher dabei oftmals sehr geringe Chancen.