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Warum sich Ausländer-Renten so stark unterscheiden

Zuwanderer aus aller Welt werden für die deutsche Wirtschaft und für Aufgaben im sozialen Bereich immer wichtiger. Aus Erwerbstätigkeit sowie aus Kindererziehung oder der häuslichen Pflege von Angehörigen resultieren aber auch bei ausländischen Frauen und Männern Rentenansprüche. Sie stellen – je nach Dauer und Verdiensthöhe bei den im Ausland und hierzulande zurückgelegten Versicherungszeiten – ein mehr oder weniger sorgenfreies Leben im Alter sicher. Ende des Jahres 2018 waren nach derzeit vorliegenden Daten der Deutschen Rentenversicherung etwa 6,4 Millionen Zuwanderer als „aktiv Versicherte“ mit steigenden Rentenanwartschaften registriert, mehr als 2,75 Millionen Ausländer bezogen bereits eine deutsche Rente.

Versicherungsbiografie ist entscheidend

Die Göttinger Sozialforscherin Janina Söhn hat in einer kürzlich in der Zeitschrift „Deutsche Rentenversicherung“ veröffentlichten Studie untersucht, wie die erheblichen Unterschiede bei den Renten und Rentenansprüchen von Zuwanderern zustande kommen. Ihre wichtigsten Erkenntnisse: Entscheidend für die Versorgungsansprüche im Alter sind das Alter bei der Zuwanderung, das Herkunftsland sowie die Frage, ob zwischen dem Geburtsland der Ausländer und Deutschland ein Vertrag zur sozialen Sicherung besteht – in Form des Europarechts für Menschen aus den 27 EU- und vier weiteren EWR-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz) oder eines Sozialversicherungsabkommens (mit derzeit 21 weiteren Staaten der Welt).

Ähnlich wie bei deutschen Versicherten hängt auch bei Zuwanderern die Höhe der Ansprüche auf eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente vor allem von der Erwerbsbiografie (in Deutschland und im Herkunftsland) ab. Söhn unterscheidet in ihrer Untersuchung sieben „Erwerbsverlaufsmuster“, die zu erheblichen Unterschieden bei den Renten der Betroffenen führen. Die durchschnittliche Rentenhöhe schwankt demnach zwischen 1.227 Euro bei Menschen, die bereits mit Anfang 20 nach Deutschland kamen und eine Karriere ähnlich wie vergleichbar ausgebildete Deutsche machten, und 355 Euro bei denjenigen, die zwar ebenfalls in jungen Jahren hier heimisch wurden, aber nach ersten beruflichen Schritten oder Kindererziehung bereits ab Mitte 30 „zunehmend keine Sozialversicherungsbeiträge mehr einzahlten“.

Durchschnittlich 947 Euro Rente für Spät-Aussiedler

Eine Besonderheit stellen der Studie zufolge (Spät-)Aussiedler – Zuwanderer mit deutschen Wurzeln – aus osteuropäischen Ländern dar. Sie profitieren nach Erkenntnissen Söhns zum einen besonders davon, dass ihre Versicherungszeiten in den Herkunftsländern aufgrund des sogenannten Fremdrentengesetzes (FRG) ähnlich wie in Deutschland zurückgelegte Versicherungszeiten bewertet werden. Zudem gelang sieben von zehn (Spät-)Aussiedlern „trotz einer Migration erst mit Anfang 40 im Schnitt eine schnelle und dauerhafte Integration in den deutschen Arbeitsmarkt“. Das schlug sich nach Angaben der Wissenschaftlerin für Betroffene mit Rentenbeginn im Jahr 2017 in einer durchschnittlichen Rente von 947 Euro nieder.

Das Fazit Söhns: Am oberen Ende der Renten-Tabelle stehen im Alter vor allem Zuwanderer aus den langjährigen EU-Mitgliedstaaten und den vergleichsweise wohlhabenden OECD-Staaten, am unteren Ende Türken und Versicherte aus den Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawien. Zudem zeigten das FRG und die Sozialabkommen Deutschlands mit aktuell rund 50 anderen Staaten der Welt, „wie sehr es vom politischen Willen in einem Nationalstaat abhängt, ob wohlfahrtsstaatliche Solidarität über die Staatsgrenzen ausgedehnt wird“.

Übersicht über bestehende Sozialversicherungsabkommen

Deutsche Rentenversicherung (Stand Februar 2019)

Für die Prüfung der mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten werden auch entsprechende Zeiten aus Ländern berücksichtigt, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat oder für die das EU-Recht gilt. Ausgenommen hiervon sind Zeiten aus den USA und der Türkei. Der Zuschlag selbst wird aber nur aus deutschen Zeiten berechnet. Zeiten mit geringen Einkommen im Ausland werden also nicht durch den Zuschlag aufgewertet.