Verspätetes Gepäck bei einer Flugreise rechtfertigt kein Luxusshopping
Kommt das Fluggepäck verspätet an, muss eine Fluggesellschaft dem Passagier keine luxuriöse Shoppingtour bezahlen. Das hat kürzlich das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil (Az. 30 C 570/17 (68)) entschieden.
Hintergrund war die Flugreise des Klägers von Frankfurt am Main nach Malta. Dort wurde sein Gepäck nicht angeliefert. Von der Fluggesellschaft wurde ihm mitgeteilt, dass dieses am Folgetag eintreffen würde. Der Kläger erwarb Kleidungsstücke und Kosmetika im Gesamtwert von 1.286 Euro und stellte diese der Fluggesellschaft in Rechnung. Er begründete dies damit, dass er am Folgetag einen wichtigen Geschäftstermin habe und ausschließlich eine luxuriöse Garderobe trage. Er kleide sich für gewöhnlich ausschließlich mit Markenartikeln, vor allem der Marken
Gucci und Louis Vuitton, die angeschafften Kleidungsstücke seien dagegen nicht wirklich Qualitätsware und veränderten bereits nach zweimaligem Waschen die Form und könnten an die Beklagte übergeben werden. Auch sei es ihm aufgrund einer Allergie nicht möglich, Hotel-Kosmetika zu benutzen. Deshalb sei es angemessen, dass er sich in Boutiquen auf Malta neu eingekleidet habe.
Luxusprodukte sind persönliches Vergnügen
Die Fluggesellschaft zahlte dem Kläger jedoch pauschal nur 300 Euro als Schadensersatz. Dagegen klagte der Geschäftsreisende – jedoch erfolglos. Die Richter wiesen die Klage ab und stellten klar, dass eine Ersatzbeschaffung für das verspätete Gepäck bei einer Flugreise nur für die notwendigen Dinge für eine Übernachtung erforderlich gewesen wäre. Dem Kläger sei bekannt gewesen, dass sein Gepäck am nächsten Tag eintreffen würde. Hinsichtlich der geltend gemachten Kosten für Kosmetika erachtet das Gericht diese für eine Übernachtung als nicht erforderlich. Wenn der Kläger ausschließlich Luxusprodukte bevorzuge, so sei dies sein persönliches Vergnügen. Mit Zahlung von 300 Euro habe die Fluggesellschaft die erforderlichen Kosten einer wirtschaftlichen Ersatzbeschaffung komplett getragen.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.