Verkehrsverstöße im Ausland: Mit diesen Geldbußen und Strafen ist zu rechnen
Die Osterferienzeit beginnt und für viele geht es entweder mit dem eigenen Auto oder mit dem Mietwagen in den Urlaub. Wer sich nicht an die Verkehrsregeln im Urlaubsland hält, wird teilweise ordentlich zur Kasse gebeten. In einigen Fällen drohen sogar Haftstrafen. Besonders teuer wird es, wenn sie betrunken am Steuer sitzen, zu schnell fahren oder am Steuer telefonieren. Autoreisende sollten sich daher an die Verkehrsvorschriften halten, denn Verkehrsverstöße im Ausland können richtig ins Geld gehen. Der ADAC gibt einen Überblick über die wichtigsten Bußgelder im europäischen Ausland.
In Skandinavien ist es am teuersten
Besonders tief in die Tasche greifen müssen Verkehrssünder in den skandinavischen Ländern Norwegen, Schweden und Finnland sowie in den Niederlanden, der Schweiz und Italien. Geschwindigkeitsüberschreitungen von 20 km/h kosten in diesen Ländern mindestens 585 Euro (Norwegen), 215 Euro (Schweden), 200 Euro (Finnland), 195 Euro (Niederlande) sowie 180 Euro in der Schweiz und 175 Euro in Italien. Das liegt deutlich über dem Bußgeld, das in Deutschland fällig wird. Hier geht es bei dieser Überschreitungsgeschwindigkeit mit 60 Euro los.
Falschparken in Kroatien kann böses Nachspiel haben
In Kroatien droht böses Erwachen bei Parkverstößen. Wurde ein kostenpflichtiges Parkticket nicht gelöst, die Parkzeit überzogen oder die Parkscheibe nicht ausgelegt, fallen zwischen 10 und 40 Euro Bußgeld an. Die Zahlungsaufforderung wird häufig, aber nicht immer an der Windschutzscheibe hinterlassen. Betroffene sollten – wenn möglich – gleich vor Ort zahlen und sich dies auch mit exakten Angaben (z.B. Kennzeichen, Datum, Ort, Betrag, Grund) quittieren lassen. Es empfiehlt sich diese Quittung für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Auch ein Foto der Parksituation hilft als Beweissicherung. Kommt nach dem Urlaub ein Anwalts- oder Gerichtsschreiben aus Kroatien, sollten Betroffene unbedingt unverzüglich Rechtsrat einholen. Im Nachgang stellen kroatische Anwälte oftmals mehrere hundert Euro in Rechnung.
Für falsches Parken wird man vor allem in den Niederlanden (ab 100 Euro) und Polen (ab 110 Euro) ordentlich belangt. In den gerade zur Osterzeit beliebten Zielländern wie Österreich (ab 20 Euro), der Schweiz (ab 40 Euro) oder Italien (ab 45 Euro) ist das Falschparken nicht ganz so teuer. Wer in Frankreich falsch geparkt hat, zahlt mindestens 15 Euro fällig. In Deutschland kostet ein Parkverstoß ab 10 Euro.
Verkehrsbeschränkte Zonen in Italien
In vielen italienischen Städten und Gemeinden sind verkehrsbeschränkte Zonen weit verbreitet. Die sogenannte „Zona a traffico limitato“(ZTL) wird von Touristen leicht übersehen. In der Regel dürfen dort nur Anlieger, Busse oder Taxis einfahren. Die Überwachung der Zufahrt erfolgt zumeist mit Hilfe von Videokameras. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von mindestens 84 Euro. Mit Verfahrensgebühren kommen dabei schnell 100 bis 120 Euro zusammen. Dieser Betrag verdoppelt sich, wenn nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird. Einen Widerspruch gegen das Bußgeld sollte man unter anderem dann einlegen, wenn zum „Tatzeitpunkt“ ein Hotelaufenthalt innerhalb der ZTL nachgewiesen werden kann.
Sanktionen bei falsch aufgeklebter Vignette in Österreich
Die Vignettenpflicht in der Alpenrepublik ist zwar grundsätzlich bekannt, doch auch eine fehlerhafte Anbringung wird in gleicher Höhe wie das Fehlen der Vignette sanktioniert: Dann wird eine sogenannte Ersatzmaut fällig. Diese beträgt bei Pkw 120 Euro. Die Vignette sollte links oben oder mittig oben hinter dem Spiegel aufgeklebt werden. Achtung: Hinter dem Tönungsstreifen können die Vignetten nicht erkannt werden. Wird eine bereits geklebte Vignette abgelöst und an einem anderen Fahrzeug wiederverwendet, sind sogar 240 Euro fällig. Mittlerweile kann die Vignette auch digital erworben werden – etwa in den ADAC Geschäftsstellen oder direkt an einer ausgewiesenen Autobahnraststätte. Sie ist an das Kennzeichen gebunden.
Bei Alkohol am Steuer droht in manchen Ländern Gefängnis
Besonders streng wird das Fahren unter Alkoholeinfluss geahndet. In Italien kann bei 1,5 Promille Alkohol im Blut sogar das Fahrzeug enteignet werden – sofern Fahrer und Halter identisch sind. Ähnlich ist es in Dänemark ab einem Blutalkoholwert von 2,0 Promille. Ab 1,0 Promille droht in Schweden gar eine Freiheitsstrafe von einem Monat, in Spanien sind es ab 1,2 Promille drei Monate.
Wer am Steuer ohne Freisprechanlage telefoniert, muss in Norwegen 850 Euro zahlen. In den Niederlanden sind es 380 Euro. Spanien erhebt Strafzahlungen von mindestens 200 Euro und in Italien 165 Euro. Wer in Deutschland beim Autofahren mit dem Handy telefoniert muss mit Bußgeld von mindestens 100 Euro rechnen.
Bußgelder aus anderen EU-Ländern können in Deutschland ab einem Betrag von 70 Euro vollstreckt werden. Aus Österreich sogar schon ab 25 Euro. Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg. Auch ein im Ausland ausgesprochenes Fahrverbot gilt in Deutschland nicht. Dies will die EU jedoch in den nächsten Jahren ändern.
Diese verrückten Verkehrsregeln im Ausland gibt es
Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte die dort geltenden Verkehrsregeln kennen. Einige Verkehrsgesetze sind in manchen Ländern ganz besonders abgefahren. Auslandsexperte Torben stellt eine kleine Auswahl der verrücktesten Verbote weltweit in diesem Video vor.
Wusstet ihr zum Beispiel, dass im amerikanischen Denver am Sonntag keine schwarzen Autos fahren dürfen? Oder dass es Frauen in einer Stadt im Bundesstaat Virginia nicht erlaubt ist, mit ihrem Auto auf einer Hauptstraße zu fahren? Und in Österreich braucht die Polizei kein Blitzgerät, um euch wegen Überschreitung der Geschwindigkeit zu ahnden.